Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplanes Donau-Iller
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i.V.m. § 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
Beschluss:
Es bestehen keine Einwände gegen die Planung geben keine Stellungnahme dazu ab.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Garage an der Grenze ohne baurechtliche Genehmigung
Bauort: Fabrikstraße 9, Fl.Nr. 176/2 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 15 : 0 Stimmen angenommen.
1 Enthaltung aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.
Bauvorhaben: Voranfrage: Ausbau des Dachgeschosses und Nutzungsänderung zu einem Gebäude mit 3 Wohneinheiten
Bauort: Gerhart-Hauptmann-Straße 46, Fl.Nr. 664/5 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat stimmt der Bauvoranfrage zu. Es sind vier Stellplätze nach der derzeitigen Planung herzustellen. In einem Bauantrag sind die erforderlichen Stellplätze in ausreichender Größe nachzuweisen. Die Ausnahme nach Nr. 7 der Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen ist mit Einreichung eines Bauantrages zu beantragen.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Kreisstraße MN 8, Am Espach
Beschluss:
Der Marktrat wünscht die Ausdehnung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h entlang der Kreisstraße MN 8 bis zur Kreuzung an der B 300 ohne zeitliche Begrenzung.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Entscheidung über eine zukünftige Beteiligung am "Regionalwerk Unterallgäu"
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt, dass sich der Markt Babenhausen an der Gründung der „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ beteiligt.
Mit 15 : 1 Stimmen angenommen.
2. Bürgermeister Otto Göppel des Marktes Babenhausen wird ermächtigt und beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Konsortialvertrag der „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ zu unterzeichnen. Der Bürgermeister wird weiterhin ermächtigt, die GmbH mit der als Anlage 2 beigefügten Satzung zu gründen. Der Bürgermeister und die Verwaltung des Marktes Babenhausen werden ermächtigt, alle sonstigen für die Gründung der GmbH sowie den Beitritt des Marktes Babenhausen zur „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Nach der Gründung der „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ soll auch die „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ den Konsortialvertrag unterzeichnen.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
3. Bürgermeister Otto Göppel des Marktes Babenhausen und die Verwaltung des Marktes werden ermächtigt und beauftragt, zur Gründung der „Regionalwerk Unterallgäu GmbH“ ein Gründungskapital (Stammeinlage + Einlage Kapitalrücklage) in Höhe von bis zu € 100.000 € entsprechend der als Anlage 3 beigefügten Gründungstabelle (Gründungsspanne – abhängig von Anzahl der gründenden Kommunen) mit Fälligkeit bis zum 10.01.2025 an die GmbH zu zahlen.
Mit 15 : 1 Stimmen angenommen.
4. Bürgermeister Otto Göppel des Marktes Babenhausen wird ermächtigt und beauftragt, Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags vorzunehmen, die sich aus der Veränderung der in der Satzung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung genannten Gesellschafterstruktur ergeben (u. a. Benennung und Anzahl der Gesellschafter, Stammeinlage).
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
5. Bürgermeister Otto Göppel des Marktes Babenhausen wird ermächtigt und beauftragt, sein Einverständnis zu bloßen redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags zu erklären, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
6. Der Marktgemeinderat Babenhausen bestimmt Herrn Bürgermeister Otto Göppel zum kommunalen Vertreter des Marktes Babenhausen im Aufsichtsrat der Regionalwerk Unterallgäu GmbH.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.