Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Einberufung einer außerordentlichen Marktratssitzung gemäß Art. 46 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO);
Bürgerbegehren „Zehentstadel“
| • | Vorstellung des eingereichten Bürgerbegehrens |
| • | Prüfung der formellen und materiellen Zulässigkeit gemäß Art. 18a BayGO |
| • | Beratung über das weitere Vorgehen des Marktgemeinderats (Feststellung der Zulässigkeit / Durchführung eines Bürgerentscheids) |
| Mit 19 : 0 Stimmen angenommen | |
Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens
Beschluss:
Das Bürgerbegehren „Sanierung des Zehentstadels“ ist zulässig.
Mit 7 : 13 Stimmen abgelehnt.
Entscheidung über die Zulassung des Ratsbegehrens
Beschluss:
Es soll ein Ratsbegehren zur weiteren Durchführung der Sanierung des Zehentstadels durchgeführt werden.
Mit 7 : 13 Stimmen abgelehnt.