Antrag der Freien Wähler Fraktion;
Direkte Bürgerbeteiligung - Ratsbegehren über die finanzielle Beteiligung der Marktgemeinde Babenhausen an den Sanierungskosten des Zehentstadels
2. Bgm. Miller stellt nach eingehender Diskussion den Antrag zur Geschäftsordnung nun über den Antrag der Freien Wähler abzustimmen.
Bürgermeister Göppel lässt zunächst hierüber abstimmen.
Mit 8 : 12 Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsicht ist über den Antrag zu entscheiden und eine rechtskonforme Formulierung zur Entscheidung vorzulegen.
Mit 12 : 8 Stimmen angenommen.
Bauantrag: Errichtung eines Carports im Außenbereich
Bauort: Kirchstraße, Fl.Nr. 144 Gem. Klosterbeuren
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen. 1 Enthaltung
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum durch Nutzungsänderung
Bauort: Reichauer Straße 11, 87727 Babenhausen, Klosterbeuren
Gemarkung: Klosterbeuren, Fl.Nr. 771
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
Bauort: Nördlicher Ansang, 87727 Babenhausen, Klosterbeuren
Gemarkung: Klosterbeuren, Fl.Nr. 399
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage: Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Bauort: Ulmer Straße, 87727 Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 4230/4, 4230/3
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Folgende Befreiungen werden erteilt:
| - | Grundflächenzahl von 0,8 anstelle 0,3 |
| - | Geschossflächenzahl von 1,2 anstelle 0,7 |
| - | Flachdach anstelle Satteldach |
Der Marktrat kann sich die Änderung des Bebauungsplanes (Kostenübernahme durch Antragsteller) vorstellen. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller zu schließen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange;
Gemeinde Egg a. d. Günz, Einbeziehungssatzung südlich des Haldenwege
Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2024 PV-Anlage Kindergarten
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2024 der PV-Anlage Kindergarten des Marktes Babenhausen mit einem Ergebnis von 1.811,47 € wird hiermit festgestellt.
Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Das Ergebnis dient der Rücklagenbildung des Betriebes.
Auch künftige Gewinn werden der Rücklage zugeführt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2024 PV-Anlage Kläranlage
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2024 der PV-Anlage Kläranlage des Marktes Babenhausen mit einem Ergebnis von – 463,28 € wird hiermit festgestellt.
Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne.
Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, werden diese der Rücklage zugeführt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2024 Rößle
Beschluss:
a)
Der Jahresabschluss 2024 des Rößle des Marktes Babenhausen
|
| Bilanzsumme | 2.327.009,55 € |
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| Jahresverlust | - 339.342,68 € |
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, so werden diese bis auf weiteres der steuerlichen Rücklage zugeführt.
b)
Da durch die Jahresverluste das Eigenkapital aufgebraucht wird, wird im steuerlichen Jahresabschluss das Eigenkapital um 200.000 € aufgestockt. Dies geschieht durch eine Verminderung der Schulden des Betriebes aus der Kassenabwicklung durch den Markt und betrifft nur den steuerlichen Abschluss.
c)
Die laufenden Verrechnungsschulden des Rößle beim Markt sind, soweit steuerlich zulässig, banküblich (2024: 2,00%) zu verzinsen. Der Zinssatz orientiert sich an langfristigen Fremddarlehen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2024 Wasserversorgung
Beschluss:
a)
Der Jahresabschluss 2024 des Wasserwerkes des Marktes Babenhausen
|
| Bilanzsumme | 2.452.673,01 € |
|
| Jahresergebnis | 23.956,44 € |
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne. Auch Gewinne künftiger Jahre werden, bis ein anderweitiger Beschluss gefasst wird, der steuerlichen Rücklage zugeführt.
b)
Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks beim Markt sind weiterhin banküblich (für 2024: 2,00 %) zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund steuerlicher Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind. Der Zinssatz orientiert sich an langfristigen Kommunaldarlehen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.