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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 11/2025
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

Antrag der Freien Wähler Fraktion;

Direkte Bürgerbeteiligung - Ratsbegehren über die finanzielle Beteiligung der Marktgemeinde Babenhausen an den Sanierungskosten des Zehentstadels

2. Bgm. Miller stellt nach eingehender Diskussion den Antrag zur Geschäftsordnung nun über den Antrag der Freien Wähler abzustimmen.

Bürgermeister Göppel lässt zunächst hierüber abstimmen.

Mit 8 : 12 Stimmen abgelehnt.

Beschluss:

Nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsicht ist über den Antrag zu entscheiden und eine rechtskonforme Formulierung zur Entscheidung vorzulegen.

Mit 12 : 8 Stimmen angenommen.

Bauantrag: Errichtung eines Carports im Außenbereich

Bauort: Kirchstraße, Fl.Nr. 144 Gem. Klosterbeuren

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen. 1 Enthaltung

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum durch Nutzungsänderung

Bauort: Reichauer Straße 11, 87727 Babenhausen, Klosterbeuren

Gemarkung: Klosterbeuren, Fl.Nr. 771

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle

Bauort: Nördlicher Ansang, 87727 Babenhausen, Klosterbeuren

Gemarkung: Klosterbeuren, Fl.Nr. 399

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvoranfrage: Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Bauort: Ulmer Straße, 87727 Babenhausen

Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 4230/4, 4230/3

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Folgende Befreiungen werden erteilt:

-

Grundflächenzahl von 0,8 anstelle 0,3

-

Geschossflächenzahl von 1,2 anstelle 0,7

-

Flachdach anstelle Satteldach

Der Marktrat kann sich die Änderung des Bebauungsplanes (Kostenübernahme durch Antragsteller) vorstellen. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kostenübernahmevertrag mit dem Antragsteller zu schließen.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange;

Gemeinde Egg a. d. Günz, Einbeziehungssatzung südlich des Haldenwege

Beschluss:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Steuerlicher Jahresabschluss 2024 PV-Anlage Kindergarten

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2024 der PV-Anlage Kindergarten des Marktes Babenhausen mit einem Ergebnis von 1.811,47 € wird hiermit festgestellt.

Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Das Ergebnis dient der Rücklagenbildung des Betriebes.

Auch künftige Gewinn werden der Rücklage zugeführt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Steuerlicher Jahresabschluss 2024 PV-Anlage Kläranlage

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2024 der PV-Anlage Kläranlage des Marktes Babenhausen mit einem Ergebnis von – 463,28 € wird hiermit festgestellt.

Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne.

Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, werden diese der Rücklage zugeführt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Steuerlicher Jahresabschluss 2024 Rößle

Beschluss:

a)

Der Jahresabschluss 2024 des Rößle des Marktes Babenhausen

Bilanzsumme

2.327.009,55 €

Jahresverlust

- 339.342,68 €

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, so werden diese bis auf weiteres der steuerlichen Rücklage zugeführt.

b)

Da durch die Jahresverluste das Eigenkapital aufgebraucht wird, wird im steuerlichen Jahresabschluss das Eigenkapital um 200.000 € aufgestockt. Dies geschieht durch eine Verminderung der Schulden des Betriebes aus der Kassenabwicklung durch den Markt und betrifft nur den steuerlichen Abschluss.

c)

Die laufenden Verrechnungsschulden des Rößle beim Markt sind, soweit steuerlich zulässig, banküblich (2024: 2,00%) zu verzinsen. Der Zinssatz orientiert sich an langfristigen Fremddarlehen.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Steuerlicher Jahresabschluss 2024 Wasserversorgung

Beschluss:

a)

Der Jahresabschluss 2024 des Wasserwerkes des Marktes Babenhausen

Bilanzsumme

2.452.673,01 €

Jahresergebnis

23.956,44 €

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne. Auch Gewinne künftiger Jahre werden, bis ein anderweitiger Beschluss gefasst wird, der steuerlichen Rücklage zugeführt.

b)

Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks beim Markt sind weiterhin banküblich (für 2024: 2,00 %) zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund steuerlicher Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind. Der Zinssatz orientiert sich an langfristigen Kommunaldarlehen.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.