Der Markt Babenhausen sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, sich zum Feldgeschworenen berufen zu lassen.
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt auf Lebenszeit.
Aufgaben u.a.:
| - | Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücke durch das Vermessungsamt |
| - | Beschaffung und Transport von Grenzmarken und anderen notwendigen Abmarkungsmaterialien |
| - | Überwachung der Grenzzeichen |
| - | Grenzbegehungen |
Wer kann Feldgeschworener werden? Jeder Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der am Tage der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde nachweist und geistig und körperlich den Aufgaben des Feldgeschworenen gewachsen ist.
Aufwandsentschädigung: Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Gebührenordnung.
Bei Interesse freuen wir uns über eine Nachricht per E-Mail unter bauamt@babenhausen.org oder telefonisch unter 08333/9400-25.