Neuaufstellung des Bebauungsplanes " K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung "Klosterbeuren" am südwestlichen Gebietsrand der Marktgemeinde Babenhausen im Parallelverfahren mit der 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes
| 1. | Behandlung der Stellungnahmen zur parallel durchgeführten (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwurfsständen zum Bebauungsplan und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils vom 19.04.2023 („Abwägung“) |
| 2. | Vorstellung und Billigung der Entwurfsfassungen zu beiden Plänen jeweils mit Stand vom 25.10.2023 |
| 3. | Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
6. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) im Parallelverfahren mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes "K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren"
Abwägungsbeschluss
Das Ergebnis der parallelen frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfsstand der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zum Vorentwurf des Bebauungsplanes K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren“, jeweils mit Stand vom 19.04.2023, wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 25.10.2023 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.
6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan):
| 1. | Billigung Entwurfsfassung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Stand vom 25.10.2023 |
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| Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 25.10.2023 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Entwurfsstand (Planzeichnung und Begründung) zur vorgenannten 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit Stand vom 25.10.2023. |
| 2. | Verfahrensbeschluss |
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| Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Entwurfsstand der vorgenannten 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet unter www.babenhausen-schwaben.de veröffentlicht sowie im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle für die Dauer eines Monats vorgehalten) und die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. Dieser Verfahrensschritt wird im Auftrag der Marktgemeinde vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt. |
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung integriert.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren":
| 1. | Billigung der Entwurfsfassung zum Bebauungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" mit Stand vom 25.10.2023 |
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| Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 25.10.2023 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Entwurfsstand (Planzeichnung und Festsetzungen durch Text mit Begründung und Umweltbericht) zum Bebauungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" mit Stand vom 25.10.2023. |
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Der als Anlage beigefügte Planstand (Entwurf) mit Stand vom 25.10.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 2. | Verfahrensbeschluss |
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| Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Entwurfsstand des vorgenannten Bebauungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet unter www.babenhausen-schwaben.de veröffentlicht sowie im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle für die Dauer eines Monats vorgehalten) und die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. |
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
9. Änderung des Bebauungsplanes "B 4 - Baugebiet Nord" in definiertem Bereich im Umgriff nördlich der Theodor-Storm-Straße
1. Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand vom 21.06.2023 („Abwägung“)
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur 9. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.06.2023, redaktionell angepasst am 25.10.2023
Beschluss:
| 1. | Abwägungsbeschluss | |
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| Das Ergebnis der öffentlichen Beteiligungsrunde nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum bisherigen Entwurfsstand der 9. Änderung des Bebauungsplanes „B 4 - Baugebiet Nord“ vom 21.06.2023 wurde vom Marktgemeinderat mit Sitzung vom 25.10.2023 behandelt. Das inhaltliche Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt. | |
| 2. | Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „B 4 - Baugebiet Nord“ mit Stand vom 21.06.2023, redaktionell ergänzt am 25.10.2023 | |
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| Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 25.10.2023 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erstellten endgültigen Planstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text sowie Begründung) zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „B 4 - Baugebiet Nord“ mit Stand vom 21.06.2023 einschließlich redaktioneller Ergänzungen / Anpassungen vom 25.10.2023 als Satzung. Der als Anlage beigefügte Planstand mit der Bezeichnung „Endgültige Planfassung“ mit Stand vom 21.06.2023, redaktionell ergänzt am 25.10.2023, ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, | |
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| a) | den Satzungsbeschluss zur gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet (BayernAtlas) zu veröffentlichen und |
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| b) | das Landratsamt Unterallgäu über den erfolgten Satzungsbeschluss zu unterrichten sowie diesem die erforderlichen Unterlagen zu überlassen. |
Hinweise:
Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wurde von einer förmlichen Umweltprüfung abgesehen. Es wurde kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage zum Neubau von drei Reihenhäusern mit Carport und einer Technikzentrale im Argentréring 16 - 18 auf der Fl.Nr. 2117/3 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung an dieser Stelle vorstellen.
Einer Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Einer Befreiung zur Bebauung mit einem Flachdach anstelle eines Satteldaches wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zur Sanierung mit Teilabbruch und Umbau des ehemaligen Bauernhofs zu 14 Wohneinheiten in der Bauernstraße 3 auf der Fl.Nr. 329 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Müllentsorgung und die Zufahrt sind noch zu regeln.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage zur Umnutzung eines Lokals in eine Spielhalle mit 8 Automaten in der Krumbacher Straße 13 auf der Fl.Nr. 320 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Nutzung an dieser Stelle vorstellen. Es sind 27 Stellplätze für die Nutzung nachzuweisen.
Mit 0 : 19 Stimmen abgelehnt.
Ortsbesichtigung Bäume am Lindenberg
Weiteres Vorgehen
Beschluss:
Die verbleibenden Linden sind zu belassen und durch einen Kronenschnitt zu entlasten.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2022 PV-Anlage Kläranlage
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2022 der PV-Anlage Kläranlage des Marktes Babenhausen mit einem
Ergebnis von — 732,92 €
wird hiermit festgestellt.
Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne.
Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, werden diese der Rücklage zugeführt.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2022 Wasserversorgung
Beschluss:
| a) | Der Jahresabschluss 2022 des Wasserwerkes des Marktes Babenhausen |
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| Bilanzsumme — 2.525.815,89 € |
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| Jahresergebnis — 206,08 € |
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| wird hiermit festgestellt. |
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| Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht einer Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne. |
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| Auch Gewinne künftiger Jahre werden, bis ein anderweitiger Beschluss gefasst wird, der steuerlichen Rücklage zugeführt. |
| b) | Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks beim Markt sind weiterhin banküblich (für 2022: 1,5 %) zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund steuerlicher Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind. |
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2022 PV-Anlage Kindergarten
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2022 der PV-Anlage Kindergarten des Marktes Babenhausen mit einem
Ergebnis von — 1.376,40 €
wird hiermit festgestellt.
Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Ergebnis dient der Rücklagenbildung des Betriebes. Auch künftige Gewinn werden der Rücklage zugeführt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Steuerlicher Jahresabschluss 2022 Rößle
Beschluss:
| a) | Der Jahresabschluss 2022 des Rößle des Marktes Babenhausen |
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| Bilanzsumme — 2.525.647,59 € |
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| Jahresverlust — - 167.419,27 € |
|
| wird hiermit festgestellt. |
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| Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
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| Sollten in künftigen Jahren Gewinne entstehen, so werden diese bis auf weiteres der steuerlichen Rücklage zugeführt. |
| b) | Da durch die Jahresverluste das Eigenkapital aufgebraucht wird, wird im steuerlichen Jahresabschluss das Eigenkapital um 100.000 € aufgestockt. Dies geschieht durch eine Verminderung der Schulden des Betriebes aus der Kassenabwicklung durch den Markt und betrifft nur den steuerlichen Abschluss. |
| c) | Die laufenden Verrechnungsschulden des Rößle beim Markt sind, soweit steuerlich zulässig, banküblich (2022: 1,5 %) zu verzinsen. |
Der Zinssatz orientiert sich an langfristigen Fremddarlehen.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Festlegung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung
Beschluss:
Der kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2023 bis auf weiteres auf 2,5 % festgesetzt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.