Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung in der Lindenstraße 10
Beschluss:
Der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung als Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen in der Farbe anthrazit wird zugestimmt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Gemeinde Winterrieden;
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die
| - | 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" und 1. Änderung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" |
| - | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" und 1. Änderung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" |
Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung. Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickert werden, damit der Auerbach bzw. das Reichauer Bächle nicht weiter belastet wird.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 1302/23, 1303/4 im Ziegelfeld 6, Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Festsetzung des Planinhaltes zum Bebauungsplan B 31- Wohnanlage am Mühlbach
Vorstellung durch Firma VenSol
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt im Rahmen der Planungshoheit des Marktes über folgende Punkte ab:
| - | Städtebau (insbes. Höhenentwicklung der Gebäude, Kubaturen, Ortsbild) |
| Beschluss 1: |
| Den Gebäudehöhen und der Geschossigkeit wird wie beantragt zugestimmt. |
| Mit 8 : 11 Stimmen abgelehnt. |
| Beschluss 2: |
| Die Gebäudehöhen sollen sich an der Umgebungsbebauung orientieren. |
| Mit 18 : 1 Stimmen angenommen. |
| - | Dachform |
| Für das Bürogebäude darf ein Flachdach, für die Wohngebäude auf der Westseite eine andere Dachform (bspw. Walmdach, Satteldach) festgesetzt werden. |
| Mit 11 : 8 Stimmen angenommen. |
| - | Grünordnung (mögliche Freiflächen, Grünzüge, Lage, Gestaltung |
| Die westliche Grünzunge zum Mühlbach ist im Bebauungsplan als nicht überbaubarer zu erhaltender Grüngürtel im vorgeschlagenen Ausmaß festzusetzen. |
| Mit 19 : 0 Stimmen angenommen. |
| - | Emissionsschutz (ggf. in einem Gutachten zu klären) |
| Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist sicherzustellen, dass die umliegenden Gewerbebetriebe in ihrem Betrieb und ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. |
| Mit 19 : 0 Stimmen angenommen. |
| - | Spielplatzgröße |
| Der Spielplatz soll eine Größe von mindestens 102 m² laut Spielplatzsatzung haben. |
| Mit 16 : 3 Stimmen angenommen. |
| - | Stellplätze |
| Die Anzahl der Stellplätze sollen laut Stellplatzsatzung im Bebauungsplan festgesetzt werden. |
| Mit 19 : 0 Stimmen angenommen. |
Neuaufstellung des Bebauungsplanes B 31 - Wohnanlage am Mühlbach; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktrat beschließt für die Fl.Nrn. 437 und 437/1 der Gemarkung Babenhausen die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes B 31 – Wohnanlage am Mühlbach im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Markt Babenhausen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen/Grundstücke vor. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss betrifft nur den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Planinhalt ist noch durch den Marktrat zu definieren.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.