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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 12/2023
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Mittwoch, 04. Oktober 2023

Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung in der Lindenstraße 10

Beschluss:

Der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung als Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen in der Farbe anthrazit wird zugestimmt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Winterrieden;

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die

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2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" und 1. Änderung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost"

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Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost" und 1. Änderung der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost"

Beschluss:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung. Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickert werden, damit der Auerbach bzw. das Reichauer Bächle nicht weiter belastet wird.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 1302/23, 1303/4 im Ziegelfeld 6, Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Festsetzung des Planinhaltes zum Bebauungsplan B 31- Wohnanlage am Mühlbach

Vorstellung durch Firma VenSol

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt im Rahmen der Planungshoheit des Marktes über folgende Punkte ab:

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Städtebau (insbes. Höhenentwicklung der Gebäude, Kubaturen, Ortsbild)

Beschluss 1:

Den Gebäudehöhen und der Geschossigkeit wird wie beantragt zugestimmt.

Mit 8 : 11 Stimmen abgelehnt.

Beschluss 2:

Die Gebäudehöhen sollen sich an der Umgebungsbebauung orientieren.

Mit 18 : 1 Stimmen angenommen.

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Dachform

Für das Bürogebäude darf ein Flachdach, für die Wohngebäude auf der Westseite eine andere Dachform (bspw. Walmdach, Satteldach) festgesetzt werden.

Mit 11 : 8 Stimmen angenommen.

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Grünordnung (mögliche Freiflächen, Grünzüge, Lage, Gestaltung

Die westliche Grünzunge zum Mühlbach ist im Bebauungsplan als nicht überbaubarer zu erhaltender Grüngürtel im vorgeschlagenen Ausmaß festzusetzen.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

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Emissionsschutz (ggf. in einem Gutachten zu klären)

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist sicherzustellen, dass die umliegenden Gewerbebetriebe in ihrem Betrieb und ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

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Spielplatzgröße

Der Spielplatz soll eine Größe von mindestens 102 m² laut Spielplatzsatzung haben.

Mit 16 : 3 Stimmen angenommen.

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Stellplätze

Die Anzahl der Stellplätze sollen laut Stellplatzsatzung im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Neuaufstellung des Bebauungsplanes B 31 - Wohnanlage am Mühlbach; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktrat beschließt für die Fl.Nrn. 437 und 437/1 der Gemarkung Babenhausen die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes B 31 – Wohnanlage am Mühlbach im Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Markt Babenhausen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen/Grundstücke vor. Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss betrifft nur den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Planinhalt ist noch durch den Marktrat zu definieren.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.