Konkretisierung des Planungsinhaltes zum Bebauungsplan B 31 - Wohnanlage am Mühlbach
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt ergänzend zum am 4. Oktober 2023 gefassten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans B31-Wohnanlage am Mühlbach im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung):
Die Geschossigkeit von bis zu drei Geschossen im Plangebiet „Am Mühlbach“ wird zugestimmt.
Für die Gebäude im Plangebiet „Am Mühlbach“ dürfen Flachdächer festgelegt werden.
Mit 13 : 7 Stimmen angenommen.
7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) im Parallelverfahren mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 6 - Ost" im Bereich der Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 der Gemarkung Babenhausen
| 1. | Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsfassungen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan sowie der parallelen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – beide jeweils mit Stand vom 15.11.2023 |
| 2. | Verfahrensbeschluss zur (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur gleichzeitigen (frühzeitigen) Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für beide Planungen |
Beschluss:
| 1. | Billigung der Vorentwurfs-Fassungen - jeweils mit Stand vom 15.11.2023 mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen. |
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| Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 15.11.2023 die vom Planungsbüro DAURER+HASSE erarbeiteten Vorentwurfs-Fassungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" sowie zur parallelen 7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan). |
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| Die als Anlagen beigefügten jeweiligen Vorentwurfs-Stände vom 15.11.2023 sind Bestandteile dieses Beschlusses. |
| 2. | Verfahrensbeschluss |
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| Der Marktrat Babenhausen beschließt für die beiden Vorentwurfs-Fassungen der oben genannten Bebauungsplan-Änderung sowie der parallelen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen vorgehalten) sowie die gleichzeitige (frühzeitige) Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. |
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.
Hinweise:
Diese Beschlüsse bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird jeweils eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen/1 Enthaltung.
Bauantrag zur Nutzungsänderung mit Umbau der bestehenden Praxisräume in ein Bestattungsinstitut mit Trauerbereich und Anbringung einer Werbetafel im Hainweg 2 auf der Fl.Nr.318/2 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung – nicht störender Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet) wird zugestimmt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Gemeinde Kirchhaslach;
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
| - | Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 1212 und 1209 der Gemarkung Kirchhaslach |
| - | Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Kirchhaslach |
Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Erlass einer Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplans
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplans Babenhausen II des Marktes Babenhausen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Antrag auf Zuschuss für das Haus zur Geschichte
Beschluss:
Der Historische Verein Babenhausen e. V. erhält für den Innenausbau des Hauses der Geschichte (Meisinger-Haus) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Festsetzung der Steuerhebesätze für 2024
Beschluss:
Der Hebesatz der Grundsteuer A wird für 2024 auf weiterhin 370 % festgesetzt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird für 2024 auf weiterhin 370 % festgesetzt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird für 2024 auf weiterhin 310 % festgesetzt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.