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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 12/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Wasserzählerablesung im Gebiet Babenhausen, Klosterbeuren und Unterschönegg

Wie auch schon in den vergangenen Jahren hat sich der Markt Babenhausen wieder dazu entschlossen, die Wasserzähler durch Ablesebriefe zu erfassen. Deshalb möchten wir alle Eigentümer einer Immobilie darum bitten, Ihren Wasserzählerstand selbst abzulesen und an die Steuerstelle des Rathauses Babenhausen zu übermitteln.

Bis ca. Mitte Dezember 2023 sollte jeder Eigentümer eines Anwesens, welches an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen ist, eine Benachrichtigung zum Wasserzählerablesen erhalten haben. Diese beinhaltet u.a. die Zählernummer des kommunalen Wasserzählers. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch wirklich den richtigen Zähler ablesen und den entsprechenden Zählerstand melden (bitte keine privaten Zwischenzähler/ Strom-, Gas- oder sonstigen Zähler an uns melden).

Hierzu bieten wir Ihnen bis zum angegebenen Rücksendedatum folgende Möglichkeiten:

Einwurf direkt im Briefkasten im Rathaus oder

Meldung per E-Mail an die auf dem Ablesebrief vermerkten Mailadresse oder an steueramt@babenhausen.org oder

über Ihr mobiles Gerät per QR-Code oder

telefonische Meldung an das Steueramt unter 0 83 33 / 94 00 – 38 oder – 37 zu den auf dem Ablesebrief angegebenen Öffnungszeiten oder

per Fax an das Vorzimmer unter 0 83 33 / 94 00 - 94

Sollte in Ausnahmefällen eine Selbstablesung nicht möglich sein, möchten wir Sie bitten, sich unter den genannten Telefonnummern mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.

Ihr Steueramt