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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 12/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nutzung von Regenwasser über eine Eigengewinnungsanlagex

Durch die Nutzung von Regenwasser im Haushalt (z. B. Toilettenspülung) wird zwar weniger Leitungswasser verbraucht, es wird aber kein Abwasser vermieden.

Regenwasser, das über eine Eigengewinnungsanlage im Haus genutzt wird, ist gebührenpflichtig, da diese Form der Wassernutzung unsere Kläranlage belastet.

Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung (EWS) § 10 (2) des Marktes Babenhausen sind aus Eigengewinnungsanlagen zugeführte Wassermengen per Zähler oder pauschal mit 18 m³ pro Jahr und Bewohner als zugeführt zu berechnen (Kanalgebühren).

Anlagen (Zisternen), die nur der Gartenbewässerung dienen, sind von dieser Vorgehensweise nicht betroffen.

Wir weisen darauf hin, dass bei den routinemäßigen Wechseln der Wasserzähler zukünftig durch den Wasserwart geprüft wird, ob eine Eigengewinnungsanlage genutzt wird.

Bereits genutzte Eigengewinnungsanlagen können formlos beim Markt Babenhausen gemeldet werden.