Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 12/2024
Neues aus dem Marktgemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus dem Marktrat

Neuaufstellung des Bebauungsplanes "K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" am südwestlichen Gebietsrand der Marktgemeinde Babenhausen im Parallelverfahren mit der 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes

1.

Behandlung der Stellungnahmen zur parallel durchgeführten verkürzten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum fortgeschriebenen Entwurfsstand 2 des Bebauungsplanes und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils vom 11.09.2024 („Abwägung“)

2.

Vorstellung und Billigung jeweils der Endgültigen Planfassungen

3.

Feststellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum neuaufgestellten Bebauungsplan (jeweils Fassung mit Stand vom 11.09.2024)

Beschluss:

1.

Feststellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat stellt mit Sitzung vom 13.11.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Endgültigen Planungsstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text sowie Begründung) mit inhaltlichem Stand vom 11.09.2024 zur 6. Flächennutzungsplanänderung fest. Der als Anlage beigefügte Planungsstand in der Bezeichnung "Endgültige Planfassung" mit Stand vom 11.09.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Planunterlagen werden dem Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung vorgelegt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro DAURER + HASSE, Wiedergeltingen, den erforderlichen Genehmigungsordner zu erstellen und die Genehmigung beim Landratsamt Unterallgäu zu beantragen sowie beim Landratsamt Unterallgäu die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung zur gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen.

Hinweise:

Dieser Beschluss ist gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung integriert.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, wo die Flächennutzungsplanänderung nebst der Begründung und Zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo jedermann dazu Auskunft erlangen kann.

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren":

1.

Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 13.11.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erstellten endgültigen Planstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text mit Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen) zum Bebauungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren" mit Stand vom 11.09.2024 als Satzung. Der als Anlage beigefügte Planungsstand mit der Bezeichnung „Endgültige Planfassung“ mit Stand vom 11.09.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt,

a)

den Satzungsbeschluss zum gegenständlichen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach erteilter Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen und

b)

das Landratsamt Unterallgäu über den erfolgten Satzungsbeschluss zu unterrichten sowie diesem die erforderlichen Unterlagen zu überlassen.

Hinweise:

Dieser Beschluss ist nach Erteilung der Genehmigung zur parallelen Flächennutzungspanänderung gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung integriert.

In der Bekanntmachung ist gemäß §§ 10 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, wo der neuaufgestellte Bebauungsplan nebst der Begründung und Zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo jedermann dazu Auskunft erlangen kann.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 18 - Evangelikreuz“

1.

Behandlung der Stellungnahmen zur parallel durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger) sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand vom 11.09.2024 („Abwägung“)

2.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.09.2024, redaktionell angepasst am 13.11.2024

Beschluss:

3.

Abwägungsbeschluss

Das Ergebnis der öffentlichen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zum bisherigen Entwurfsstand der 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 18 - Evangelikreuz" mit Stand vom 11.09.2024 wurde vom Marktgemeinderat mit Sitzung vom 13.11.2024 behandelt.

Das inhaltliche Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.

4.

Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat beschließt mit Sitzung vom 13.11.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Endgültigen Planungsstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text sowie Begründung) mit inhaltlichem Stand vom 11.09.2024 und redaktionellen Anpassungen zur Klarstellung vom 13.11.2024 zur oben genannten 4. Bebauungsplan-Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Der als Anlage beigefügte Planungsstand in der Bezeichnung "Endgültige Planfassung" mit Stand vom 11.09.2024, redaktionell angepasst am 13.11.2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

5.

Die Verwaltung wird beauftragt,

c)

den Satzungsbeschluss zur gegenständlichen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen,

d)

das Landratsamt Unterallgäu über den erfolgten Satzungsbeschluss zu unterrichten sowie diesem die erforderlichen Unterlagen zu überlassen.

Hinweise:

Dieser Beschluss ist gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Das Verfahren zur Bebauungsplan-Änderung wurde im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Es wurde kein eigenständiger Umweltbericht erstellt.

In der Bekanntmachung ist gemäß §§ 10 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, wo die Bebauungsplan-Änderung nebst der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo jedermann dazu Auskunft erlangen kann.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Kettershausen;

Erneute verkürzte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§§ 4a Abs. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB): BP "Bebenhausen - Talstraße Süd" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kettershausen

Beschluss:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Umbau und Nutzungsänderung der Erdgeschoss-Arztpraxis in ein Büro und eine Physio-Praxis in Babenhausen, Flst.Nr. 62

Bauort: Frauenstraße 4, Fl.Nr. 62, Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Zeitlich begrenzte Nutzungsänderung - Jugendzentrum Babenhausen

Bauort: Rottensteinerweg 1, 87727 Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Grundsatzentscheidung; Sondernutzungserlaubnisse zum Anbringen von Großflächenplakaten zu Werbezwecken am Kreisverkehr in der Ulmer Straße

Beschluss:

1.

Auf der Fläche Fl.Nr. 5239/3 Gem. Babenhausen darf nur noch eine Anzahl von 2 Plakaten gleichzeitig stehen. Dabei bekommt derjenige Antragsteller den Vorzug, welcher zuerst beantragt. Beworben werden dürfen nur Veranstaltungen der Verwaltungsgemeinschaft.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

2. Werbung politischer Parteien wird hiervon ausgeschlossen.

Mit 19 : 1 Stimmen angenommen.