Es gibt weiterhin die Möglichkeit, eine Härtefall-Hilfe bis max. 5.000 € bei der Diakonie Katastrophenhilfe zu beantragen.
Neu: Das Antrags-Prozedere hat sich zum 27.11 vereinfacht! Einige, bislang notwendige Nachweise müssen nicht mehr eingereicht werden!
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die vom Hochwasserereignis im Mai/Juni 2024 in Bayern betroffen waren und diese Betroffenheit entsprechend belegen können. Die Hilfen der Diakonie Katastrophenhilfe sind eine Ergänzung, wenn staatliche Mittel und Versicherungsleistungen nicht ausreichen. Daher stellen Sie bitte auch einen Antrag auf Soforthilfe beim Freistaat Bayern. Sollten Sie trotz der dort erhaltenen Hilfen und ggf. weiteren Spendenmitteln weitere finanzielle Unterstützung benötigen, kann eine Härtefall-Hilfe der Diakonie Katastrophenhilfe gewährt werden.
Wofür kann das Geld verwendet werden?
Die Härtefall-Hilfe dient der finanziellen Unterstützung von Privatpersonen, die sich in Folge des Hochwasserereignisses vom Mai/Juni 2024 in einer Situation der anhaltenden finanziellen Belastung befinden. Die Mittel werden dazu verwendet, die eigene Situation zu stabilisieren und sich selbst dazu zu befähigen, die Lebenssituation wieder herzurichten.
So könnten wir Sie beispielsweise dabei unterstützen, wenn sie verlorengegangenen Hausrat wiederbeschaffen müssen (dazu gehören Möbel, Kleidung, aber auch Geschirr und andere Einrichtungsgegenstände. Nicht dazu zählen Schmuck, Kunstgegenstände oder E-Bikes etc.). Finanzielle Unterstützung können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum wiederaufbauen müssen. Ersetzt werden hierbei nur Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind. Möglich wäre auch eine finanzielle Unterstützung von Betroffenen, die aufgrund des Hochwassers temporär in Ausweichquartieren untergebracht werden mussten (hier benötigen wir Hotelrechnungen oder Mietverträge) bzw. umziehen mussten.
Wie hoch ist die Härtefall-Hilfe?
Die Höhe der gewährten Hilfe ist abhängig von der Höhe des Schadens und z.B. der Zahl der betroffenen Personen im Haushalt bzw. der Höhe deren Einkommen. Die DKH fördert dabei jedoch maximal bis 5.000 €. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine gewisse Summe oder generell auf Gewährung der Härtefall-Hilfe.
Ab dem 27.11. wurde das Prozedere für den Härtefall-Antrag vereinfacht. So müssen nun weniger Nachweise eingereicht werden, was die Beantragung der Härtefall-Hilfe deutlich einfacher macht.
Den Antrag auf Härtefall-Hilfe liegt im Rathaus in Babenhausen aus oder Sie bekommen ihn bei Frau Hörtrich, Vorzimmer Bürgermeister.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Situation zu diesen Beispielen passt und Sie Härtefall-Hilfe erhalten können, wenden Sie sich bitte an die KASA-Mitarbeitenden der Diakonie Allgäu.
Ansprechpartnerinnen: Mirjam Schäfer und Manuela Walcher, Tel: 08331 758-0