| 3. Änderung des Bebauungsplanes „B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg“ | ||
| 1. | Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger) sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Abwägung“) zum Entwurf - 2 mit Stand vom 25.06.2025 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg“ | |
| 2. | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit inhaltlichem Stand vom 25.06.2025, redaktionell angepasst am 22.10.2025 | |
| Beschluss: | ||
| 1. | Abwägungsbeschluss | |
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| Das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß § 4aAbs.3 i.V.m. §3 Abs.2 und §4 Abs.2 BauGB zum Entwurf–2 des Bebauungsplanes „B14 – Gewerbegebiet Schöneggweg“, mit Stand vom 25.06.2025, wurde vom Marktgemeinderat mit Sitzung vom 29.10.2025 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt. | |
| 2. | Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "B14 – Gewerbegebiet Schöneggweg" | |
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| Der Marktrat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 29.10.2025 den vom Planungsbüro DAURER+HASSE erstellten Planungsstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text mit Begründung) zum Bebauungsplan "B14 – Gewerbegebiet Schöneggweg" in der Bezeichnung "Endgültige Planfassung" mit inhaltlichem Stand vom 25.06.2025, redaktionell angepasst am 22.10.2025 gemäß §10 Abs.1 BauGB als Satzung. | |
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| Der als Anlage beigefügte Planungsstand mit der Bezeichnung "Endgültige Planfassung" mit inhaltlichem Stand vom 25.06.2025, redaktionell angepasst am 22.10.2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 3 | .Die Verwaltung wird beauftragt, | |
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| a) | den Satzungsbeschluss zum gegenständlichen Bebauungsplan gemäß §10Abs.3BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen, |
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| b) | das Landratsamt Unterallgäu über den erfolgten Satzungsbeschluss zu unterrichten sowie diesem die erforderlichen Unterlagen zu überlassen. |
Hinweise:
Dieser Beschluss ist gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Gemäß §2 Abs.4 BauGB wurde eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wurde ein Umweltbericht gemäß §2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Berufung eines Gemeindewahlleiters und Stellvertreters für die Kommunalwahl im März 2026
Beschluss:
Bürgermeister Göppel wird zum Gemeindewahlleiter des Marktes Babenhausen berufen. Zu dessen Stellvertreter wird der Leiter des Wahlamtes, Marc Hermann, berufen.
Mit 15 : 0 Stimmen angenommen.
Bürgermeister Göppel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.
Bauvorhaben: Erweiterung eines Wintergartens und Anbau eines Balkons mit Verglasung an bestehendes Wohnhaus in der Tirolerstraße 18, Fl.Nr. 137, Gem. Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Neubau eines Geräte-Winterlagers
Bauort: Gewerbering, 87727 Babenhausen, Gem. Babenhausen, Fl.nr. 4497
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses
Bauort: Fabrikstraße 5, 87727 Babenhausen, Gem. Babenhausen, Fl.Nr. 176/5
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugstimmt. Mögliche Hochwassergefahren sollen vom Wasserwirtschaftsamt geprüft werden. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt Grundstücksverhandlungen im Hinblick auf den angrenzenden gewidmeten Gehweg zu führen.
Mit 15 : 0 Stimmen angenommen.
MR Bertram nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.
Bauvorhaben: Aufstockung eines Anbaus
Bauort: Argentrering 48, 87727 Babenhausen, Gem. Babenhausen, Fl.Nr. 2115/16
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Anfrage zur Absenkung des Gehweges Paradiesstraße 36, Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat stimmt der Absenkung des Gehweges zu. Die Fläche ist fachgerecht wieder in Pflasterbauweise herzustellen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Mit 0 : 16 Stimmen abgelehnt.