Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 12/2025
Neues aus dem Marktgemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus dem Marktrat

Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren"

1.

Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 6 mit der Bezeichnung "Ziegeleistraße, Fl.Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren" unter Anwendung des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB

2.

Vorstellung und Billigung der Entwurfsfassung zur Einbeziehungssatzung "Ziegeleistraße, Fl.Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren"

3.

Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung sowie zur Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange

Beschluss:

1.

Aufstellungsbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt gemäß §34 Abs.6 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren".

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Fl.Nr.773/9 der Gem. Klosterbeuren und wird wie folgt umgrenzt:

-

im Norden durch eine Teilfläche des Grundstücks 773/3 (Zufahrt Hinterlieger) und die angrenzenden Grundstücke mit den Fl.Nrn.773/8 (Gartenfläche) und 773/6 (Wohnbebauung),

-

im Osten und Süden ebenfalls durch die Fl.Nr.773/3 (Gehölzbestände und Grünland),

-

im Westen durch die Ziegeleistraße (Fl.Nr.774/2).

Die als Anlage beigefügte Planzeichnung mit Geltungsbereich mit Stand vom 19.11.2025 ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

2.

Billigung der Entwurfsfassung

Der Marktrat billigt mit Sitzung vom 19.11.2025 den vom Planungsbüro DAURER+HASSE erstellten Entwurf (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text sowie zugehöriger Begründung) der Einbeziehungssatzung "Ziegeleistraße, Fl.Nr.773/9 Gem. Klosterbeuren" jeweils mit Stand vom 19.11.2025.

Der als Anlage beigefügte Planungsstand vom 19.11.2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

3.

Verfahrensbeschluss

Der Marktrat beschließt für die Einbeziehungssatzung "Ziegeleistraße, Fl.Nr.773/9 Gem. Klosterbeuren“ die Durchführung im Vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB (ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §13 Abs.2 Nr.2 i.V.m. §3Abs.2 BauGB (Öffentliche Auslegung).

Die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht.

Gleichzeitig zu diesem Verfahrensschritt wird den Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß §13 Abs.2 Nr.3 i.V.m. § 4Abs.2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Gemäß §13Abs.2Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der förmlichen frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 und §4Abs.1 BauGB abgesehen.

Hinweise:

Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der noch durchzuführenden Beteiligungsschritte nach BauGB einschließlich erforderlicher rechtlicher Hinweise unter Berücksichtigung der Vorgaben von §13 Abs.3 BauGB sind gemäß §2Abs.1Satz2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Verweis auf §34Abs.6 BauGB wird für die Satzung kein Umweltbericht gemäß §2a BauGB erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Kettershausen;

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Mohrenhausen - Hirtenhausäcker“

Beschluss:

Gegen die Planungen der Gemeinde Kettershausen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Mohrenhausen - Hirtenhausäcker“ bestehen keine Bedenken.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Kettershausen;

Aufhebungssatzung BP Nr.1a "Bebenhausen - Süd" - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Zweites Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

Beschluss:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Teilfortschreibung des Regionalplanes.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Zweifamilienwohnhauses in vier Nutzungseinheiten, davon zwei zur Kurzzeitmiete mit Ausbau des Dachgeschosses

Bauort: Griesbachstraße 32, 87727 Babenhausen, Gem. Babenhausen, Fl.Nr. 2047/3

Beschluss 1:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Der Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO wird nicht zugestimmt, da die Wohnnutzung das Gebäude nicht prägt („vorherrscht“), und die Grundfläche der Ferienwohnung (§13a BauNVO) nicht erkennbar kleiner ist als die der Wohnnutzung.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Beschluss 2:

Der Absenkung des Bordsteins auf die gesamte Grundstückslänge wird nicht zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Carport

Bauort: Unterschönegg 52, 87727 Babenhausen, Unterschönegg, Gem. Babenhausen, Fl.Nr. 11920/1

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Erschließung ist erst mit Vorliegen der unterzeichneten Sondervereinbarung (Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung) gesichert. Die Sondervereinbarung ist vor Baubeginn vorzulegen.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Isolierte Befreiung;

Bauvorhaben: Neubau eines Carports

Bauort: Beethovenstraße 1, 87727 Babenhausen, Gem. Babenhausen, Fl.Nr. 4165

Beschluss:

Folgenden isolierten Befreiungen zur Errichtung eines Carports auf der Fl.Nr. 4165 der Gemarkung Babenhausen wird zugestimmt:

-

Überschreitung der Baugrenze auf der Gebäudeostseite

-

Pultdach anstelle Satteldach

-

Dachneitung 5° anstelle 30-40°

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Errichtung einer Profilträgerbogenhalle als Schüttgutlager.

Bauort: Ziegeleistraße 12, 87727 Babenhausen, Klosterbeuren, Gem. Klosterbeuren, Fl.Nr. 785

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Sanierung Zehentstadel;

Beschlussfassung zum Finanzierungsplan und zur Baudurchführung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Finanzierungsplan zur Baumaßnahme „Sanierung Zehentstadel – Errichtung eines Kulturzentrums“, Stand 19.11.2025, zustimmend zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Zehentstadel – Errichtung eines Kulturzentrums“ auf der Grundlage des Finanzierungsplans und der Planung mit Stand 19.11.2025.

Es wird bestätigt, dass der Eigenanteil von 4.179.840,60 € und entstehende Mehr- oder Folgekosten vom Markt Babenhausen getragen werden.

Es wird bestätigt, dass der Markt Babenhausen ohne die Mittel von BKM zur Finanzierung und Durchführung der Maßnahme nicht in der Lage ist.

Die zukünftige Instandhaltung wird durch Einnahmen aus der Vermietung und durch allgemeine Haushaltsmittel sichergestellt bzw. finanziert.

Mit 17 : 3 Stimmen angenommen.

Einrichtung von Tempo 30 im Greimeltshofer Weg

Beschluss:

Der Marktrat stimmt der Anordnung folgender Verkehrszeichen im Bereich des Greimeltshofer Weges zu: Gefahrzeichen Kinder, Zusatzzeichen Schulweg, Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h und Zusatzzeichen „Mo-Fr 7 – 17 h“.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.

Versetzung Reithalle Klosterbeuren;

Beschlussfassung

Beschluss:

a)

Der Standort der Halle soll am beschlossenen Standort auf der Fl.Nr. 3771 Gem. Babenhausen beibehalten werden. (Gelände beim Reitverein)

Mit 6 : 13 Stimmen abgelehnt.

MR Bertram nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.

b)

Der Beschluß vom 07.05.2025 zum Standort auf der Fl.Nr. 3771 Gem. Babenhausen ist aufzuheben. Die Halle soll auf das Grundstück Fl.Nr. 4744 Gem. Babenhausen (nähe Wertstoffhof) umgeplant und so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Mit 13 : 6 Stimmen angenommen.

MR Bertram nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.

Bericht über die Beteiligung des Marktes Babenhausen an der Seniorenzentrum und ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH für das Jahr 2024

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die Beteiligung des Marktes Babenhausen an der Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH im Jahr 2024 zur Kenntnis.

Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.