Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet in diesem Jahr wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.
Die Bürger haben die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Vorschläge können für die Wahl der Jugendschöffen bis 16.03.2023, für die Wahl der Schöffen bis 31.03.2023 schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen (Tel.Nr. 08333/9400-21) oder bei der für den Wohnsitz zuständigen Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Auf die Bekanntmachungen an den Amtstafeln der Gemeinden wird verwiesen.