Bebauungsplan „B31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“, Markt Babenhausen
| - | Abwägung und beschlussmäßige Behandlung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen |
| - | Billigung des 2. Entwurfs und Fassung des Auslegungsbeschlusses |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Babenhausen beschließt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „B31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“ in der Fassung vom 15. Januar 2025 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Durch die Änderung/Ergänzung werden keine Grundzüge der Planung berührt. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes wird erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB / 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB ausgelegt, wobei Stellungnahmen nur noch zum Aspekt Immissionsschutz (Geruch, Schall) abgegeben werden können. Die Beteiligungsfrist wird angemessen verkürzt.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Ziegelfeld 2 auf der Fl.Nr.1303/2 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
1. Bgm. Göppel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 GO nicht an der Abstimmung teil.
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Isolierte Befreiung zur Erstellung einer Stützmauer und einer Hochwasserdurchflussrinne auf der Fl.Nr. 3577/25 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat stimmt der isolierten Befreiung zur Erstellung einer Stützmauer und zur Verlegung der Entwässerungs- und Versickerungsmulde zu. Die Mulde ist dauerhaft zu erhalten. Die Querdämme der Kaskaden sind mit einer Raseneinsaat zu versehen. Für die Marktgemeinde bzw. durch sie Beauftragte ist ein Geh- und Fahrtrecht für die Hochwasserdurchflussrinne zu gewähren. Mit 19 : 1 Stimmen angenommen.
| Folgenden Befreiungen wird zugestimmt: | |
| 1. | Überbauung der festgesetzten privaten Grünfläche mit der zusätzlichen Bestimmung als Retentionsraum für anfallendes Niederschlagswasser mit einer Stützmauer. Mit 15 : 5 Stimmen angenommen |
| 2. | Auffüllung im Bereich der festgesetzten privaten Grünfläche mit der zusätzlichen Bestimmung als Retentionsraum für anfallendes Niederschlagswasser. Mit 15 : 5 Stimmen angenommen |
| 3. | Überbauung der Entwässerungs- und Versickerungsmulde entlang der Südseite mit einer Stützmauer. Mit 16 : 4 Stimmen angenommen |
| 4. | Auffüllung im Bereich der Entwässerungs- und Versickerungsmulde entlang der Südseite. Mit 16 : 4 Stimmen angenommen |
| 5. | Befreiung von § 4.5 der Bebauungsplansatzung: Die natürliche Geländeoberfläche ist soweit wie möglich in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. Scharfe Böschungskanten sowie großflächige Abgrabungen sind zu vermeiden. Der Anschluss an das Nachbargrundstück oder an öffentliche Flächen darf nur im Ausnahmefall mit Stützmauern oder Erdwällen mit einer maximalen Höhe von 0,50 m erfolgen. Mit 15 : 5 Stimmen angenommen |
Antrag auf finanzielle Unterstützung der Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege Babenhausen GmbH
Beschluss:
Der Marktrat ist mit einer finanziellen Unterstützung der Seniorenzentrum GmbH mit 1€/Einwohner einverstanden. Der Betrag soll auf 6.000 € aufgerundet werden.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen
Verlängerung kommunales Förderprogramm
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms für das Sanierungsgebiet "Stadtmitte" bis zum 31.12.2026.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen