In den letzten Tagen wurde im Gemeindegebiet, speziell um den Kastanienweg, ein Marder gesichtet. Wir weisen darauf hin, dass Marder zu den wildlebenden Tieren gehören und dem Jagdrecht unterliegen. Das Jagen, Fangen oder Töten eines Marders durch Privatpersonen ist nicht erlaubt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes sowie des § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne entsprechende Berechtigung zu beunruhigen, zu verletzen oder zu töten. Zuständig sind ausschließlich die Jagdausübungsberechtigten.
Wir bitten die Bevölkerung, von eigenmächtigen Maßnahmen abzusehen.