Im Markt Babenhausen hat der Wähler folgende Wahlmöglichkeiten:
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin:
Jeder Wähler hat 1 Stimme. Es darf nur eine/r der vorgedruckten Kandidaten/-innen angekreuzt werden
Wahl des Gemeinderats:
Jeder Wähler und jede Wählerin hat 20 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten. Sie können eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen, damit werden so viele Stimmen vergeben, wie die Liste Namen umfasst.
Sie können bestimmte Kandidaten innerhalb nur einer Liste oder auf verschiedenen Listen wählen, wobei Sie jeder Person bis zu 3 Stimmen geben können.
Zu beachten ist, daß die Gesamtstimmenzahl von 20 Stimmen nicht überschritten werden darf.
Sie können einzelne Kandidaten wählen und zusätzlich eine Liste ankreuzen. Durch das Listenkreuz werden die nicht an einzelne Kandidaten vergebenen Reststimmen in dem angekreuzten Wahlvorschlag den noch nicht einzeln gekennzeichneten Kandidaten von oben nach unten zugerechnet.
Der Stimmzettel zur Gemeinderatswahl ist vor allem ungültig, wenn
| - | er nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimme abgegeben wurde; |
| - | er leer abgegeben wird; |
| - | die Gesamtstimmenzahl von 20 Stimmen überschritten wird. |
Wahl des Landrats:
Jeder Wähler hat 1 Stimme. Es darf nur eine/r der vorgedruckten Kandidaten/-innen angekreuzt werden.
Wahl des Kreistags:
Jeder Wähler und jede Wählerin hat 60 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Es gelten die gleichen Ausführungen, wie bei der Wahl des Gemeinderats, mit dem Unterschied, dass der Wähler 60 Stimmen vergeben kann.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie am 08.03.2026 zur Wahl.