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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 3/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Vom 01. März bis 30. September ist es grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Grund dafür ist der Tierschutz. Im Frühling ist die Brutzeit der Vögel, die in den Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Ebenso sind in den Büschen auch andere Kleintiere und zahllose Insekten beheimatet, welche hier Schutz suchen. Geregelt ist das Ganze in § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes: „Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“ Ein sogenannter Pflege- und Formschnitt, die den Zuwachs der Pflanzen begrenzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen ist allerdings erlaubt. Auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind nach vorheriger Rücksprache mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt grundsätzlich erlaubt.