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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 3/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachirchten aus dem Rathaus

Die Hundesteuer wird zum 31.03.2025 fällig.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich einen Hund oder einen weiteren Hund angeschafft haben, müssen dies im Rathaus Babenhausen melden. Sollte ein Hund verendet oder abgegeben worden sein, muss dies ebenfalls im Rathaus Babenhausen gemeldet werden.