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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 3/2026
Auswärtige Stellen und Behörden
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Landratsamt Unterallgäu

Die Bewerbungsfrist für die anstehende Wahl des Inklusionsbeirats wurde bis zum 27.03.2026 verlängert.

Auf der Homepage des Landratsamtes finden Sie unter „Bürgerservice/Menschen mit Behinderung/Inklusionsbeirat“ alle Informationen hierzu sowie den Bewerbungsbogen.

Was für eine/n Bewerber/in evtl. noch gut zu wissen ist:

Der Inklusionsbereit soll helfen, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Soll nichts anderes heißen, als dass man versucht, behinderte Menschen so wenig wie möglich auszuschließen, sondern sich überlegt, wie dieser Personenkreis bestmöglich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingebunden werden kann. Dies können oft Kleinigkeiten sein, wie z. B. eine Parkbank auf häufig genutzten Fußwegen, eine Halterung an Empfangsschalter für Krügen, eine bessere Ausleuchtung usw.. Der Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich und trifft sich ca. 4 x im Jahr oder nach Bedarf auch öfters. Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung, sowie notwendige Assistenzhilfe, um zu den Sitzungen erscheinen zu können.

Der Inklusionsbeirat ist eine gute Sache!

Helfen Sie mit, dass wir auch die nächsten 6 Jahre wieder einen Inklusionsbeirat haben, der sich für die Belange unsere Bürger*innen einsetzt.