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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 4/2024
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

Straßenbau Judengasse Babenhausen

Beschluss:

Es soll ein einfacher Ausbau mit Asphaltdecke gemacht werden.

Mit 17 : 2 Stimmen angenommen.

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in ein Wohn- und Geschäftshaus Auf der Wies 10 auf der Fl.Nr. 213 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen. (1 Enthaltung)

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Messwandler-Schrankes in der Bahnhofstraße auf der Fl.Nr. 3760/15 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Messwandler-Schrankes gemäß der vorgelegten Planung auf der Fl.Nr. 3760/15 der Gemarkung Babenhausen wird zugestimmt. Die Erlaubnis wird stets widerruflich erteilt.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses und Einbau einer Beratungspraxis Im Tafelmahd 12 auf der Fl.Nr. 3478/13 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

-

Überschreitung der Baugrenze

-

Pultdach anstelle Satteldach

-

Dacheindeckung mit Glas anstelle Dachziegel, rot.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen. (1 Enthaltung)

Stellplatzsituation bei dem Gebäude Auf der Wies 4, Babenhausen

Beschluss:

Der Abweichung zur Herstellung eines Stellplatzes wird nicht zugestimmt. Es sind die vier Stellplätze laut Ablösevereinbarung abzulösen.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Kindergarten-/Kinderkrippen-/Hortgebühren ab 09/2024 (neues Kindergartenjahr)

Beschluss:

1.

Der Marktrat/Finanzausschuss ist mit einer Erhöhung der Kindergarten-/Hort-/Krippengebühren um 30 % einverstanden. Die Erhöhung ist ab dem neuen Kindergartenjahr 2024 gültig.

Mit 15 : 4 Stimmen angenommen.

2.

Das Spielgeld, das in der Kindergartengebühr enthalten ist, wird ab dem 01.01.2025 auf 7 € festgelegt.

Mit 9 : 10 Stimmen abgelehnt.

3.

Das Spielgeld, das in der Kindergartengebühr enthalten ist, wird ab dem 01.01.2025 auf 10 € festgelegt.

Mit 10 : 9 Stimmen angenommen.