Bebauungsplan „B31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“;
| - | Beschlussmäßige Behandlung der zum 2. Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen |
| - | Fassung des Satzungsbeschlusses |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Babenhausen beschließt den Bebauungsplan „B31 – Wohnanlage und Bürogebäude am Mühlbach“ in der Fassung vom 15. Januar 2025 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 19. März 2025 mit der Maßgabe als Satzung, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.