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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 4/2026
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

Bauvorhaben: Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten

Bauort: Clemens-Hofbauer-Straße 20, Fl.Nr. 437, Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren"

1.

Behandlung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurfsstand vom 19.11.2025 gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Abwägung") der Einbeziehungssatzung „Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gmkg. Klosterbeuren"

2.

Vorstellung und Billigung der Entwurfsfassung 2 zur Einbeziehungssatzung " Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren "

3.

Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung 2 sowie zur erneuten Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange

Beschluss:

1.

Abwägungsbeschluss

 

Das Ergebnis der Öffentlichen Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung „Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 der Gem. Klosterbeuren" mit Stand vom 19.11.2025 wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 25.03.2026 behandelt.

 

Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.

2.

Billigung der Entwurfsfassung

 

Der Marktrat billigt mit Sitzung vom 25.03.2026 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erstellten Entwurf 2 (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text sowie zugehöriger Begründung) der Einbeziehungssatzung " Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren " jeweils mit Stand vom 25.03.2026.

 

Der als Anlage beigefügte Planungsstand vom 25.03.2026 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Verfahrensbeschluss

 

Der Marktrat beschließt für die Einbeziehungssatzung " Ziegeleistraße, Fl.-Nr. 773/9 Gem. Klosterbeuren" die wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB (Erneute Öffentliche Auslegung).

 

Die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht.

 

Gleichzeitig zu diesem Verfahrensschritt wird den Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der noch durchzuführenden Beteiligungsschritte nach BauGB einschließlich erforderlicher rechtlicher Hinweise unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 13 Abs. 3 BauGB sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Verweis auf § 34 Abs. 6 BauGB wird für die Satzung kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes

"B 32 – Sonstiges Sondergebiet Drogeriemarkt" nördlich der Memminger Straße im Hauptort Babenhausen

1.

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß §§ 2 Abs. 1 sowie 8 und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) unter Anwendung des Verfahrens nach § 13 a BauGB (als Vorhaben der Innenentwicklung)

2.

Vorstellung und Billigung der Entwurfsfassung mit Stand vom 25.03.2026

3.

Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

1.

Aufstellungsbeschluss

 

1.1

Der Marktrat Babenhausen beschließt für das Gebiet nördlich der Memminger Straße mit den Grundstücken Fl.-Nrn. 4208 (Teilfläche) und 4208/6, jeweils der Gemarkung Babenhausen, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes " B 32 – Sonstiges Sondergebiet Drogeriemarkt " nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und unter Anwendung des Verfahrens nach § 13 a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB.

 

1.2

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Der Lageplan zum Geltungsbereich mit Stand vom 25.03.2026 ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

2.

Billigung Entwurfsfassung zum Bebauungsplan "B 32 – Sonstiges Sondergebiet Drogeriemarkt" mit Stand vom 25.03.2026

 

Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 25.03.2026 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Entwurfsstand (Planzeichnung und Festsetzungen durch Text mit Begründung) zum oben genannten Bebauungsplan.

 

Der als Anlage beigefügte Planungsstand vom 25.03.2026 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Verfahrensbeschluss

 

Der Marktrat Babenhausen beschließt unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a i. V. m. § 13 BauGB für den oben genannten Bebauungsplan die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats.

 

Dieser Verfahrensschritt wird im Auftrag des Marktes vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Dieser Beschluss sowie die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine förmliche Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes verzichtet. Es wird kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens evtl. noch ändern.

Mit 12 : 6 Stimmen angenommen.

 

Bestätigung Spendenannahme 2025

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Annahme der in der „Zuwendungsliste 2025" aufgeführten Spenden zu.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2024

Beschluss:

Der Marktrat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2024 und von den Stellungnahmen der Verwaltung zustimmend Kenntnis.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit keine Einzelbeschlüsse vorhanden sind, nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2024 vom 23.07.2025 mit einem Sollüberschuss in Höhe von 4.463,94 € wird hiermit festgesetzt.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2024

Beschluss:

Der Marktrat erteilt zur Jahresrechnung 2024 vom 23.07.2025 Entlastung.

Mit 15 : 0 Stimmen angenommen.

1. Bgm. Göppel nahm an der Abstimmung nicht teil.

 

Kreditaufnahme

Beschluss:

Der Marktrat beauftragt den 1. Bürgermeister einen Kreditvertrag über einen Kredit in Höhe von 1.000.000 € mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung zu den günstigsten angebotenen Konditionen des Tilgungsdarlehens zu 3,153 % bei der Sparkasse abzuschließen.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Zuschussantrag Benild-Hospiz Illertissen gGmbH

Beschluss:

Der Marktgemeinderat befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, dem Benild-Hospiz gGmbH einen Zuschuss von 3.067 € zu gewähren.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Beschluss zur Durchführung des Umlegungsverfahrens Schöneggweg

Beschluss:

Der Marktrat beschließt die Durchführung eines Umlegungsverfahrens im Gewerbegebiet Schöneggweg zur Schaffung von bebaubaren Grundstücken.

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem ADBV Memmingen die notwendigen Verträge abzuschließen.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

 

Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege GmbH;

Räume für Verwaltung als Interimslösung

Beschluss:

Der Marktrat ist mit der Verwendung des Schwimmbades für ca. 1 Jahr, längstens bis zur Fertigstellung der neu zu bauenden Verwaltungsräume einverstanden. Die Nebenkosten sind von der GmbH zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit der Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpflege GmbH abzuschließen.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.