Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche MR-Sitzungen vom 15.03.2023 und 29.03.2023 gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung
Beschluss:
a) Die Niederschrift über die vergangene öffentliche MR-Sitzung vom 15.03.2023 wird genehmigt.
Mit 14 : 0 Stimmen angenommen.
b) Die Niederschrift über die vergangene öffentliche MR-Sitzung vom 29.03.2023 wird genehmigt.
Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.
Neubesetzung von verschiedenen Gremien
Beschluss:
Mit der vom 1. Bgm. vorgetragenen Neubesetzung verschiedener Gremien besteht Einverständnis.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Erstellung des Bebauungsplanes " K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren " am südwestlichen Gebietsrand der Marktgemeinde Babenhausen.
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
| 1. | Aufstellung der 6. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets „Photovoltaik“ |
| 2. | Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsfassung mit Stand vom 19.04.2023 |
| 3. | Verfahrensbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitigen Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
| 1. | Neuaufstellung des Bebauungsplanes „K 5 – Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren“ |
| 2. | Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsfassung mit Stand vom 19.04.2023 |
| 3. | Verfahrensbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur gleichzeitigen Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
1. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren"
Der Marktrat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren".
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für eine geplante Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Der Geltungsbereich dieser Neuaufstellung befindet sich am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes Babenhausen fast in unmittelbarer Lage an der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze zu Winterrieden und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren.
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt umgrenzt
- im Süden durch eine Flurweg, Fl.-Nr. 690/1 (TF),
- im Osten durch einen Wiesenweg, Fl.-Nr. 661 (TF),
- im Westen durch eine Wiesenweg, Fl.-Nr. 663 (TF),
- im Norden durch Ackerland, Fl.-Nr. 662.
Der als Anlage beigefügte Lageplan vom 19.04.2023 mit Darstellung der räumlichen Abgrenzung des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Billigung Vorentwurfsfassung zum Bebauungsplan „K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren“ mit Stand vom 19.04.2023
Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 19.04.2023 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Vorentwurfsstand (Planzeichnung und Festsetzungen durch Text mit Begründung und Umweltbericht) zum Bebauungsplan „K 5 - Sondergebiet Photovoltaik auf Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren“ mit Stand vom 19.04.2023.
Der als Anlage beigefügte Planstand (Vorentwurf) mit Stand vom 19.04.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Verfahrensbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Vorentwurfsstand des vorgenannten Bebauungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle, für die Dauer eines Monats vorgehalten) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, ebenfalls für die Dauer eines Monats.
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan)
1. Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 19.04.2023 die Aufstellung der 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung befindet sich am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes Babenhausen fast in unmittelbarer Lage an der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze zu Winterrieden und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 664 der Gemarkung Klosterbeuren.
Die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ soll in „Sonderbaufläche Photovoltaik“ geändert werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan mit Stand vom 19.04.2023 mit Darstellung der räumlichen Abgrenzung der Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Billigung Vorentwurfsfassung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Stand vom 19.04.2023
Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 19.04.2023 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erarbeiteten Vorentwurfsstand (Planzeichnung und Begründung) zur vorgenannten 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes mit Stand vom 19.04.2023.
3. Verfahrensbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt für den Vorentwurfsstand der vorgenannten 6. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen, Sitz der VG Geschäftsstelle für die Dauer eines Monats vorgehalten) sowie die gleichzeitige
Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats.
Dieser Verfahrensschritt wird im Auftrag der Marktgemeinde vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung integriert.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der
4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 der Gemarkung Babenhausen
- 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan:
Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Babenhausen „B 6 - Ost“ im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Bereich der Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 der Gemarkung Babenhausen
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" mit integriertem Grünordnungsplan:
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 8 und 9 BauGB und unter Anwendung des Regelverfahrens nach dem BauGB
Beschluss:
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) im Parallelverfahren
mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost"
4. Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 19.04.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich der 7. Änderung befindet sich östlich der Krumbacher Straße (im Bereich des dortigen ehemaligen Gärtnereigeländes) sowie in direkter Benachbarung zum gemeindlichen Friedhof (historischer Teil mit denkmalgeschützten Objekten im Süden sowie Erweiterungsteil im Osten) der Ortschaft Babenhausen und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 der Gemarkung Babenhausen.
Der vorliegende Änderungsbereich beinhaltet den Geltungsbereich der damaligen 5. Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes.
Der als Anlage beigefügte Lageplan mit Stand vom 19.04.2023 mit Darstellung der räumlichen Abgrenzung des Änderungsbereiches für FNP- und Bebauungsplan-Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 östlich der Krumbacher Straße im Hauptort Babenhausen unter Anwendung des Regelverfahrens nach BauGB
1. Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 19.04.2023 für ein Teilgebiet des rechtsgültigen Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Hauptort Babenhausen die förmliche Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 der Gemarkung Babenhausen. Der vorliegende Änderungsbereich beinhaltet den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen „B 6 - Ost“ zuzüglich der Fl.-Nr. 316 mit bestehendem Wohn- und Verkaufsgebäude und zwei Gewächshäusern.
Der Änderungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 318 (Gartenanlagen und südseitiges Nebengebäude) des denkmalgeschützten Fugger’schen Forsthauses auf herausgemarktem, innerhalb liegenden Grundstück Fl.-Nr. 319,
- im Westen durch die angrenzend verlaufende Krumbacher Straße / Ortsdurchfahrt B 300 auf Fl.-Nr. 838 und ostseitig begleitend verlaufenden Stellplätzen und Fußweg auf Fl.-Nr. 838/2,
- im Osten durch den gemeindlichen Friedhof (neuer Teil bzw. Erweiterungsbereich) auf Fl.-Nrn. 1789 und 1768/1,
- und im Süden ebenfalls durch den gemeindlichen Friedhof (historischer Teil) mit der Fl.-Nr. 312 sowie der eigens aus diesem Grundstück herausgemarkten Fugger’schen Familiengruft (ebenfalls Denkmal) auf der Fl.-Nr. 312/2 – alle Grundstücksnummernangaben jeweils der Gemarkung Babenhausen.
Der als Anlage beigefügte Lageplan zum Geltungsbereich mit Stand vom 19.04.2023 ist Bestandteil dieses Änderungsbeschlusses. Der Markt Babenhausen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen / Grundstücke vor.
Das Änderungsverfahren wird in erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Unterallgäu als Regelverfahren nach dem BauGB durchgeführt.
Hinweise:
Diese Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wird jeweils ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser wird in die Begründung zum Bebauungsplan und zur parallelen Flächennutzungsplanänderung integriert.
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Instandsetzung der ehemaligen Klostergaststätte um Umnutzung zu Wohnzwecken für drei Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 13 der Gemarkung Klosterbeuren
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Softeismaschine mit Einhausung auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude in der Krumbacher Straße 3, Babenhausen
Beschluss:
Dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Softeismaschine mit Einhausung gemäß der vorgelegten Planung auf der Fl.Nr. 305 der Gemarkung Babenhausen wird zugestimmt. Die Erlaubnis wird stets widerruflich erteilt.
Mit 0 : 18 Stimmen abgelehnt.
Erlass einer Wochenmarktsatzung und einer Wochenmarktgebührensatzung für den Markt Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat stimmt dem beigefügten Entwurf der Wochenmarktsatzung des Marktes Babenhausen zu.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.