4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 (ehemalige Gärtnerei Liedel) im Hauptort Babenhausen im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss:
| 1. | Abwägungsbeschluss |
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| Das Ergebnis der parallelen frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwurfsständen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 6 - Ost" in Babenhausen, jeweils mit Stand vom 15.11.2023 wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 20.03.2024 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt. |
| 2. | Billigung der Entwurfsfassungen - jeweils mit Stand vom 20.03.2024 |
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| Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 20.03.2024 die vom Planungsbüro DAURER+HASSE erarbeiteten Entwurfsfassungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" sowie zur parallelen 7. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan). |
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| Die als Anlagen beigefügten jeweiligen Entwurfsstände vom 20.03.2024 sind Bestandteile dieses Beschlusses. |
| 3. | Verfahrensbeschluss |
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| Der Marktrat Babenhausen beschließt jeweils für die Entwurfsfassung der oben genannten Bebauungsplan-Änderung sowie der parallelen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und im Rathaus Babenhausen öffentlich ausgelegt) sowie die gleichzeitige weitere Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats. |
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| Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt. |
Hinweise:
Diese Beschlüsse bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird jeweils eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Erlass einer Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung des Marktes Babenhausen.
Mit 17 : 2 Stimmen angenommen.