Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 5/2024
Neues aus dem Marktgemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus dem Marktrat

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes B 18 Evangelikreuz

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2062/10, 2062 (Teilfläche), 2061 (Teilfläche) entsprechend der Anfrage vorstellen. Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Mit 15 : 2 Stimmen angenommen.

Antrag zur Aufstellung eines Pavillons auf Gemeindegrund in der Krumbacher Straße 3

Beschluss:

Dem Betreiber wird im Rahmen seiner Sondernutzungserlaubnis gestattet ein Pavillon mit den angegebenen Größen aufzustellen. Der Gehweg darf nicht beeinträchtigt werden.

Mit 17 : 0 Stimmen abgelehnt.

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus im Ziegelfeld 3 auf der Fl.Nr.1302/2 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

Bauantrag zur Sanierung der Dreifachturnhalle und zum Neubau einer Einfachturnhalle in der Pestalozzistraße auf den Fl.Nrn. 2085 und 2103 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Obergeschosses in ein Fitnessstudio für Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen und zum Verkauf von Produkten in der Krumbacher Straße 13 auf der Fl.Nr. 320 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die angefragte Nutzungsänderung grundsätzlich vorstellen. Es ist ein Gesamtstellplatznachweis des Gebäudes vorzulegen, aus welchem alle derzeitigen Nutzungen des Gebäudes hervorgehen.

Eine genau Beschreibung des Betriebs mit Betriebszeiten ist vorzulegen, die Einhaltung des Lärmschutzes ist in einem Bauantrag nachzuweisen.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle mit Bürofläche im Silcherweg auf der Fl.Nr. 3845/8 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der Marktrat weist darauf hin, dass für LKWs keine Wendemöglichkeit auf der Straße besteht.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

Europawahl am 09.06.2024;

Plakatierung, Wahlwerbung

Beschluss:

Die Tafeln werden an folgenden Plätzen aufgestellt:

Marktplatz, beim Rathaus an der Schlossmauer

Am Espach, Espachplatz (Nähe Seniorenzentrum)

OT Klosterbeuren, Dorfstraße beim Kinderspielplatz.

Die Aufstellung erfolgt 6 Wochen vor der Europawahl am 26.04.2024. Die Plakatierung wird auf die genannten öffentlichen Anschlagtafeln beschränkt. „Wildes“ Plakatieren ist nicht gestattet. Plakate werden vom Bauhof zeitnah entfernt. Die Kosten dafür den Parteien in Rechnung gestellt.

Die Plakattafeln sind in Parzellen einzuteilen. Jeder Partei werden 2 Parzellen zur Verfügung gestellt.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.