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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachirchten aus dem Rathaus

Wann kann am 9. Juni 2024 im Wahllokal gewählt werden?

Die Wahlzeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl dürfen in der Gemeinde alle Personen wählen, die

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am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,

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die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaats haben,

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mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gemeldet sind,

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am Stichtag 28. April ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und

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im Wählerverzeichnis eingetragen sind (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – wer eine deutsche Staatsangehörigkeit hat und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis).

Wie kann man sich als Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen?

In der Gemeinde wohnhafte Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten. Sie stehen in Deutschland nur dann automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde, wenn sie bereits in der Vergangenheit an einer Europawahl in der Gemeinde teilgenommen haben und am Stichtag, 28. April, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind. Wer als Unionsbürger zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war, muss einen neuen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bis Sonntag, 19. Mai, beim Wahlamt eingehen. Er kann persönlich bei der VG Babenhausen, per E-Mail an ordnugnsamt@babenhausen.org oder per Post gestellt werden an: VG Babenhausen, Wahlamt, Marktplatz 1, 87727 Babenhausen. Das Formular für den Antrag kann unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html heruntergeladen werden.

Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?

Anfang Mai beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Bis Sonntag, 19. Mai, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post. Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache zu den üblichen Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigung oder im Bürgerserviceportal online erfolgen.

Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt bei der VG Babenhausen in Verbindung setzen. Bei Fragen hilft das Wahlamt per E-Mail an ordnungsamt@babenhausen.org oder telefonisch unter 08333/9400-21 gerne weiter.