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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 6/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Haushalte können Heizkostenzuschuss beantragen – Erstattung von bis zu 2.000 Euro möglich

Für Haushalte, die in der Energiekrise mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, haben Bund und Länder finanzielle Hilfen beschlossen. Haushalte können sich rückwirkend für 2022 bis zu 2.000 Euro erstatten lassen. Anspruch hat jeder Haushalt, der im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 doppelte Heizkosten für Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks zahlen musste.

Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des Betrages, der das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises übersteigt. Für Heizöl liegt dieser Referenzpreis z. B. bei 0,71 Euro pro Liter. Die Mindesterstattung je Haushalt muss dabei 100 Euro betragen.

Die Rechnungen können bis 20.10.2023 über ein Online-Portal eingereicht werden, das über den Link https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php aufrufbar ist. Auf dieser Webseite sind auch weitere Informationen sowie ein Härtefallhilfe-Rechner enthalten. Die digitale Antragstellung wird favorisiert, es können aber auch Papieranträge gestellt werden. Vordrucke hierzu müssen unter der Hotline-Nummer 089/59976061122 beantragt werden, welche von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar ist.