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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 6/2024
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

Billigungsbeschluss Entwurf Bebauungsplan „B 31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“ und Beschluss Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Babenhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „B 31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“ in der Fassung vom 15. Mai 2024 mit den besprochenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvoranfrage zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zur Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus in Unterschönegg 15 auf der Fl.Nr. 11778 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Mangels Fragestellung fanden nur bauplanungsrechtliche Erwägungen statt.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Winterrieden;

1. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost"

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Gemeinde Kettershausen;

Beteiligung: 2. Änd. des FNP und Neuaufstellung des BP "Bebenhausen - Talstraße Süd" - Beteiligung und Anhörung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Gegen die Planung bestehen keine Einwände.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.