Billigungsbeschluss Entwurf Bebauungsplan „B 31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“ und Beschluss Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Babenhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „B 31 – Wohnanlage mit Bürogebäude am Mühlbach“ in der Fassung vom 15. Mai 2024 mit den besprochenen Änderungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage zum Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zur Erweiterung zu einem Zweifamilienhaus in Unterschönegg 15 auf der Fl.Nr. 11778 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Mangels Fragestellung fanden nur bauplanungsrechtliche Erwägungen statt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Gemeinde Winterrieden;
1. Änderung und 3. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kerkerweg Nordost"
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Gemeinde Kettershausen;
Beteiligung: 2. Änd. des FNP und Neuaufstellung des BP "Bebenhausen - Talstraße Süd" - Beteiligung und Anhörung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Gegen die Planung bestehen keine Einwände.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.