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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 6/2025
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

Bauvoranfrage: Neubau einer Agri-PV Anlage mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftung

Bauort: Hilben, 87727 Babenhausen

Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 1686

Beschluss:

Eine baurechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt, kann sich der Marktrat die angefragte Bebauung vorstellen.

Mit 16 : 4 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines MFH in eine zeitlich befristete Flüchtlingsunterkunft

Bauort: Gänsberg 9, Fl.Nr. 471/1 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 20 : 0 Stimmen abgelehnt.

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport einschl. Abbruch einer bestehenden Garage

Bauort: Unterschönegg, Fl.Nr. 11923 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung einer Freischankfläche und einer behindertengerechten Rampe auf der Fl.Nr. 199/1 der Gemarkung Babenhausen vor dem Gebäude Auf der Wies 8 in Babenhausen

Beschluss:

Der beantragten Sondernutzung wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

-

Voraussetzung: Zustimmung des staatlichen Bauamtes

-

Roteintragungen in den Plänen sind zu befolgen!

1.

Die Gartenbewirtschaftung ist nur in der Tageszeit (06.00-22.00 Uhr) zulässig. Die Betriebszeit ist jedoch so zu beenden, dass der zurechenbare Straßenverkehr bis 22.00 Uhr abgewickelt ist.

2.

Musikdarbietungen im Freien sind nicht zugelassen.

3.

Der angrenzende Gehweg darf durch die Bestuhlung nicht beeinträchtigt werden. Es muss eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Fußgänger dürfen nicht beeinträchtigt werden.

4.

Die Fläche muss in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben. Für Schäden am Untergrund kommt der Erlaubnisinhaber auf.

5.

Die Erlaubnis wird auf eigene Gefahr des Eigentümers bzw. Betreibers der Gaststätte erteilt. Für sämtliche Schaden- und Unglücksfälle haftet der Eigentümer bzw. Betreiber der Gaststätte. Für evtl. Schäden kann eine Haftung der Gemeinde nicht in Anspruch genommen werden.

6.

Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen die Straßenbaulastträger richten und sich aus dem Betrieb des Wirtschaftsgartens ergeben, sind ausschließlich vom Eigentümer der Gaststätte bzw. dessen Betreiber zu befriedigen.

7.

Es darf nur die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche benutzt werden.

8.

Die Verkehrssicherungspflicht (u. a. Räum- und Streupflicht) obliegt dem Betreiber

Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Freisteller: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Bauort: Ziegelfeld 15, Fl.Nr. 1302/1 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.

Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses

Bauort: Evangelikreuz 24, Fl.Nr. 2059/2 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

-

Dachform: Flachdach anstelle Satteldach mit Dachneigung von 40-50 Grad

-

Dachfarbe: anthrazit anstelle rot

Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.

Kommunale Wärmeplanung;

Angebot eza!

Beschlussvorschlag:

Die EZA Energie- und Umweltzentrum Allgäu wird mit der Erstellung der Wärmeplanung für den Markt Babenhausen (einschl. Ortsteile) zum Preis von 47.076,40 € brutto (Angebot vom 17.4.25) beauftragt.

Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.