Bauvoranfrage: Neubau einer Agri-PV Anlage mit landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
Bauort: Hilben, 87727 Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 1686
Beschluss:
Eine baurechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt, kann sich der Marktrat die angefragte Bebauung vorstellen.
Mit 16 : 4 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines MFH in eine zeitlich befristete Flüchtlingsunterkunft
Bauort: Gänsberg 9, Fl.Nr. 471/1 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 20 : 0 Stimmen abgelehnt.
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport einschl. Abbruch einer bestehenden Garage
Bauort: Unterschönegg, Fl.Nr. 11923 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.
Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung einer Freischankfläche und einer behindertengerechten Rampe auf der Fl.Nr. 199/1 der Gemarkung Babenhausen vor dem Gebäude Auf der Wies 8 in Babenhausen
Beschluss:
Der beantragten Sondernutzung wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:
| - | Voraussetzung: Zustimmung des staatlichen Bauamtes |
| - | Roteintragungen in den Plänen sind zu befolgen! |
| 1. | Die Gartenbewirtschaftung ist nur in der Tageszeit (06.00-22.00 Uhr) zulässig. Die Betriebszeit ist jedoch so zu beenden, dass der zurechenbare Straßenverkehr bis 22.00 Uhr abgewickelt ist. |
| 2. | Musikdarbietungen im Freien sind nicht zugelassen. |
| 3. | Der angrenzende Gehweg darf durch die Bestuhlung nicht beeinträchtigt werden. Es muss eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Fußgänger dürfen nicht beeinträchtigt werden. |
| 4. | Die Fläche muss in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben. Für Schäden am Untergrund kommt der Erlaubnisinhaber auf. |
| 5. | Die Erlaubnis wird auf eigene Gefahr des Eigentümers bzw. Betreibers der Gaststätte erteilt. Für sämtliche Schaden- und Unglücksfälle haftet der Eigentümer bzw. Betreiber der Gaststätte. Für evtl. Schäden kann eine Haftung der Gemeinde nicht in Anspruch genommen werden. |
| 6. | Schadensersatzansprüche Dritter, die sich gegen die Straßenbaulastträger richten und sich aus dem Betrieb des Wirtschaftsgartens ergeben, sind ausschließlich vom Eigentümer der Gaststätte bzw. dessen Betreiber zu befriedigen. |
| 7. | Es darf nur die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche benutzt werden. |
| 8. | Die Verkehrssicherungspflicht (u. a. Räum- und Streupflicht) obliegt dem Betreiber |
Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Freisteller: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Bauort: Ziegelfeld 15, Fl.Nr. 1302/1 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Der Marktrat nimmt den Genehmigungsfreistellungsantrag zur Kenntnis.
Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gerätehauses
Bauort: Evangelikreuz 24, Fl.Nr. 2059/2 Gem. Babenhausen
Beschluss:
Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:
| - | Dachform: Flachdach anstelle Satteldach mit Dachneigung von 40-50 Grad |
| - | Dachfarbe: anthrazit anstelle rot |
Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.
Kommunale Wärmeplanung;
Angebot eza!
Beschlussvorschlag:
Die EZA Energie- und Umweltzentrum Allgäu wird mit der Erstellung der Wärmeplanung für den Markt Babenhausen (einschl. Ortsteile) zum Preis von 47.076,40 € brutto (Angebot vom 17.4.25) beauftragt.
Mit 21 : 0 Stimmen angenommen.