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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 7/2023
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 21. Juni 2023

Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses im Wiesmühlweg 11 auf der Fl.Nr. 3610/10 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Folgender Befreiung wird zugestimmt: Die Dachneigung der Aufstockung darf 15° anstelle 24° bis 45° betragen.

Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.

Bauantrag zum Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im Schöneggweg 22 auf der Fl.Nr. 4389/7 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Der Ausnahme zur Errichtung einer Wohnung für Betriebsinhaber und –leiter wird zugestimmt (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO).

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

-

Breite der Zufahrt von 10,90 m anstelle 7m

-

Unterbrechung des Grünstreifens von 10,90 m anstelle 7 m.

Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 4184/1 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Gemeinderat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Die Erschließung über das Vorderliegergrundstück ist mittels Grundbucheintrag dinglich zu sichern (Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht). Der Grundbuchauszug ist mit Einreichung des Bauantrages vorzulegen. Die Zufahrt ist gemäß Art. 5 BayBO herzustellen (ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr). Die Erschließung (Wasser und Kanal) erfolgt auf eigene Kosten des Antragstellers. Die Gemeinde übernimmt die satzungsmäßigen Kosten bis zur Grundstücksgrenze des Vorderliegergrundstückes.

Mit 16 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvoranfrage zum Einbau von

a)

3 Einliegerwohnungen oder

b)

Imbiss und 2 Einliegerwohnungen

in der Bahnhofstraße 11 auf der Fl.Nr. 3595/4 der Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der Marktrat kann sich die angefragten Nutzungen des Gebäudes vorstellen. Mit Einreichung eines Bauantrages sind Stellplätze in ausreichender Zahl nach der Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen nach den Vorschriften der Garagen- und Stellplatzverordnung nachzuweisen. Eine Ablöse von Stellplätzen kann in diesem Bereich nicht in Aussicht gestellt werden.

Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.

Errichtung eines Außenfitnessbereiches mit Geräten in der Krumbacher Straße 24, Fl.Nr. 1276/1 Gem. Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Errichtung eines Außenfitnessbereiches mit Geräten in der Krumbacher Straße 24, Fl.Nr. 1276/1 Gem. Babenhausen wird zugestimmt. Es sind ausreichend Stellplätze nach der Stellplatzsatzung des Marktes Babenhausen herzustellen. Der Nachbarschutz ist zu wahren.

Mit 17 : 1 Stimmen angenommen.

9. Änderung des Bebauungsplanes "B 4 - Baugebiet Nord" in definiertem Bereich nördlich der Theodor-Storm-Straße

1.

Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "B 4 - Baugebiet Nord" gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 8 und 9 sowie gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren

2.

Vorstellung und Billigung der Entwurfsfassung mit Stand vom 21.06.2023

3.

Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 und § 13a Abs. 2 BauGB

Beschluss:

9. Änderung des Bebauungsplanes "B 4-Baugebiet Nord" im Bereich der bisher schon bebauten Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 737 und 737/1, 737/2, 737/3, 737/4 im Hauptort Babenhausen unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 BauGB:

1. Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 21.06.2023 für das Gebiet "B 4-Baugebiet Nord" im Hauptort Babenhausen die Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung nach den §§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 13a im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 737 und 737/1 bis 737/4 der Gemarkung Babenhausen.

Dieser Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-

im Norden durch die Flurstücke 740/16 und 739

-

im Westen durch die einen kurzen Abschnitt der Ludwig-Ganghofer-Straße (Fl.-Nr. 729 Teilfläche (= TF))

-

im Osten durch einen kurzen Abschnitt der Paradiesstraße (Fl.-Nr. 735 TF)

-

und im Süden durch einen Teilabschnitt der Theodor-Storm-Straße (Fl.-Nr. 736) - jeweils der Gemarkung Babenhausen.

Der als Anlage beigefügte Lageplan zum Änderungsbereich mit Stand vom 21.06.2023 ist Bestandteil dieses Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschlusses. Der Markt Babenhausen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen / Grundstücke vor.

Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

2. Billigung der Entwurfsfassung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes "B 4-Baugebiet Nord" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 737 und 737/1 bis 737/4 im Hauptort Babenhausen mit Stand vom 21.06.2023

Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 21.06.2023 den vom Planungsbüro DAURER+HASSE erarbeiteten Entwurfsstand zur oben genannten Bebauungsplanänderung. Der als Anlage beigefügte Entwurfstand vom 21.06.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Verfahrensbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt für die oben genannte Bebauungsplan-Änderung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen für die Dauer eines Monats vorgehalten sowie im Internet veröffentlicht) sowie die gleichzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats.

Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER+HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Diese Beschlüsse bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Verfahrens ändern.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

Ernennung von Altbürgermeister Theo Lehner zum Ehrenbürger des Marktes Babenhausen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, Herrn Altbürgermeister Theo Lehner zum Ehrenbürger des Marktes Babenhausen zu ernennen.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt Donauwörth und Wittislingen

Beschluss:

Der Marktgemeinde Babenhausen stimmt dem Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen

(LK Dillingen a. d. Donau) und der Stadt Donauwörth (LK Donau-Ries) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zu.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

Informelle Anhörung Windenergie in der Region Donau-Iller

Beschluss:

1. Allmannshorn:

Auf diese Fläche soll verzichtet werden, da Unterschönegg sonst von Norden durch das bestehende Vorranggebiet zwischen Oberroth und Kettershausen bereits unmittelbar betroffen ist. Wir weisen auf das Bodendenkmal Fl.nr. XXS hin.

Mit 17 : 1 Stimmen angenommen.

2. Günztal, südlich von Babenhausen, westlich von Weinried:

Aufgrund der unberührten Natur im Günztal und der Naherholungsfunktion dieser Region soll auf die Ausweisung dieser Fläche verzichtet werden.

Mit 16 : 2 Stimmen angenommen.

3. Östlich von Babenhausen, Richtung Greimeltshofen:

Der Marktrat weist auf die beiden Trinkwasserbrunnen (Fuggerbrunnen und Brunnen Weinried) von Babenhausen und den Brunnen der Gemeinde Oberschönegg mit entsprechenden Wasserschutzgebieten hin. Eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung ist unbedingt zu verhindern. Außerdem wird auf die bestehenden Baugebiete im Osten des Marktes Babenhausen hingewiesen. In diesem Bereich sieht der Flächennutzungsplan auch Erweiterungsflächen für die Wohnbebauung von Babenhausen vor. Eine Ortserweiterung darf nicht gefährdet werden.

Mit 17 : 1 Stimmen angenommen.

4. Nördlich von Babenhausen, Richtung Kettershausen:

Auf einer Teilfläche, die sich nördlich von Babenhausen und südlich von Kettershausen befindet, liegt ein Teil der im Flächennutzungsplan dargestellten Umgehungsstraße (B300). Die Verwirklichung der Straße darf nicht gefährdet werden.

Mit 16 : 2 Stimmen angenommen.

5. Südlich von Klosterbeuren, Klosterbeurer Wald

Mit einem großzügigen Abstand zur Wohnbebauung wäre dies ein möglicher Standort für WKA.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

6. Eine Umzingelung des Marktes Babenhausen, Klosterbeuren und Unterschönegg mit Flächen für WKA ist zwingend zu vermeiden. Die Planung soll sich auf eine Fläche konzentrieren.

Mit 10 : 8 Stimmen angenommen.

Verabschiedung Haushalt 2023 mit Finanzplanung bis 2026

Beschluss:

a) Dem Entwurf des in Einnahmen und Ausgaben abgeglichenen Haushaltsplanes 2023 wird zugestimmt und die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

b) Dem Entwurf des in Einnahmen und Ausgaben abgeglichenen Finanzplanes bis 2026 wird zugestimmt.

Mit 12 : 6 Stimmen angenommen.