4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen "B 6 - Ost" im Bereich der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 316, 316/1 und 316/2 (ehemalige Gärtnerei Liedel) im Hauptort Babenhausen im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss:
Vorbemerkung: Der Geltungsbereich der vorliegenden 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen „B 6 - Ost“ beinhaltet vollumfänglich den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen „B 6 - Ost“ (mit damaligem Endstand von Mitte des Jahres 2022) zuzüglich des Grundstücks mit Fl.Nr. 316 der Gemarkung Babenhausen.
7. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan):
1. Abwägungsbeschluss
Das Ergebnis der parallelen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwurfsständen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 6 - Ost" in Babenhausen, jeweils mit Stand vom 20.03.2024 wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 12.06.2024 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.
2. Feststellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Babenhausen stellt mit Sitzung vom 12.06.2024 zum beabsichtigten Verfahrensabschluss den erreichten endgültigen Planstand der oben genannten 7. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht) in der Fassung vom 20.03.2024 fest.
Der als Anlage beigefügte Planungsstand ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Planunterlagen werden dem Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung vorgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
| a) | in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro DAURER + HASSE, Wiedergeltingen, den erforderlichen Genehmigungsordner zu erstellen und die Genehmigung beim Landratsamt Unterallgäu zu beantragen sowie beim Landratsamt Unterallgäu die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung einzureichen und |
| b) | die Erteilung der Genehmigung zur gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen. |
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die vom Landratsamt erteilte Genehmigung sind gemäß BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Es wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung integriert.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen „B 06 - Ost“:
1. Abwägungsbeschluss
Das Ergebnis der parallelen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwurfsständen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "B 6 - Ost" in Babenhausen, jeweils mit Stand vom 20.03.2024 wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 12.06.2024 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.
2. Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Babenhausen „B 06 - Ost“ mit Stand vom 20.03.2024, redaktionell angepasst bzw. ergänzt am 12.06.2024
Der Marktgemeinderat Babenhausen beschließt mit Sitzung vom 12.06.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erstellten endgültigen Planstand (Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Text mit Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „B 06 - Ost“ mit Stand vom 20.03.2024 einschließlich redaktioneller Ergänzungen / Anpassungen vom 12.06.2024 als Satzung.
Der als Anlage beigefügte Planstand mit der Bezeichnung „Endgültige Planfassung“ mit Stand vom 20.03.2024, redaktionell ergänzt am 12.06.2024, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
| a) | den Satzungsbeschluss zum gegenständlichen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach erteilter Genehmigung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen sowie im Internet zu veröffentlichen und |
| b) | das Landratsamt Unterallgäu über den erfolgten Satzungsbeschluss zu unterrichten sowie diesem die erforderlichen Unterlagen zu überlassen. |
Hinweise:
Dieser Beschluss ist gemäß BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zur Bebauungsplan-Änderung integriert.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zum Neubau von 5 Tinyhäusern in der Kirchstraße 13 auf der Fl.Nr. 138 der Gemarkung Klosterbeuren
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung vorstellen. Das Vorhaben wird als Wohnanlage gemäß 1.2 der Stellplatzsatzung gewertet. Es ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz nachzuweisen.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zum Umbau eines Zweifamilienhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Buchenweg 2 auf der Fl.Nr. 1754 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Wir stimmen der Ausnahme nicht zu und lehnen den Bauantrag ab.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Werkraumes zu einem Büro in der Paradiesstraße 13 auf der Fl.Nr. 733 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Winterrieder Straße auf der Fl.Nr. 54 der Gemarkung Klosterbeuren
Beschluss:
Der Marktrat kann sich die angefragte Bebauung an dieser Stelle vorstellen.
Mit 15 : 4 Stimmen angenommen.
Gemeinde Oberschönegg;
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Gemeinde Kettershausen;
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des FNP in Kettershausen und der Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mohrenhausen - Nordöstlicher Ortsrand"
Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.