Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Babenhausen.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen.
Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Anbaugeräte und Ernteerzeugnisse mit Kleinteillager auf der Fl.Nr. 1698 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Mit 17 : 0 Stimmen angenommen.
Bauantrag zur Errichtung von zwei Minihäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 4118 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Das Dach des Nebengebäudes ist laut Bebauungsplan zu begrünen. Der Befreiung zur Errichtung von zwei freistehenden Gebäuden anstelle Doppel- oder Reihenhäusern wird nicht zugestimmt. Der Marktrat vertritt die Auffassung, dass durch die Befreiung ein Grundzug der Planung berührt ist.
Mit 15 : 3 Stimmen angenommen.
Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu einer Flüchtlingsunterkunft für max. 25 Personen in der Paradiesstraße 26 auf der Fl.Nr. 356 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Sicherheit der Kinder im Außenbereich muss gewährleistet sein.
Eine zusätzliche Spielfläche für Kinder ist anzustreben.
Mit 17 : 2 Stimmen angenommen.
Bauvoranfrage zur Aufstockung der bestehenden Tierklinik in der Alpenstraße 27 auf den Fl.Nrn. 781/8 und 781/9 der Gemarkung Babenhausen
Dieser Antrag wurde zurückgezogen.
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchhaslach" auf Fl.NR. 1212 und 1209 der Gemarkung Kirchhaslach
Beschluss:
Der Marktrat hat keine Einwände gegen die vorgelegte Planung.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchhaslach
Beschluss:
Gegen die Planung bestehen keine Einwände
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.