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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 8/2023
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungzur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen(BGS/WAS)

Vom 27.07.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Babenhausen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen vom 03.12.2015 wird wie folgt geändert:

1.

§ 5 Abs. 2 Satz 5 wird ersatzlos gestrichen.

2.

§ 9a Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

Q 3_4

30,00 €/Jahr

Q 3_10

50,00 €/Jahr

Q 3_16

70,00 €/Jahr

Q 3_25

300,00 €/Jahr.

Q 3_63

300,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_25

400,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_63

Verbundwasserzähler Q 3_100

500,00 €/Jahr

750.00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_250

1.000,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_4 mit Impulsgeber

50,00 €/Jahr

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Babenhausen, den 27.07.2023
Markt Babenhausen
Göppel
1. Bürgermeister