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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 8/2023
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungzur Entwässerungssatzung des Marktes Babenhausen(BGS/EWS)

Vom 27.07.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Babenhausen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Babenhausen vom 14.12.2017 wird wie folgt geändert:

1.

§ 5 Abs. 2 Satz 5 wird ersatzlos gestrichen.

2.

§ 9 erhält folgende neue Fassung:

(1)

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

Q 3_4

30,00 €/Jahr

Q 3_10

50,00 €/Jahr

Q 3_16

70,00 €/Jahr

Q 3_25

300,00 €/Jahr.

Q 3_63

300,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_25

400,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_63

Verbundwasserzähler Q 3_100

500,00 €/Jahr

750,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_250

1.000,00 €/Jahr

Verbundwasserzähler Q 3_4 mit Impulsgeber

50,00 €/Jahr

3.

In § 10 Abs. 4 Buchstabe a wird die Zahl "20" durch die Zahl "12" ersetzt.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Babenhausen, den 27.07.2023
Markt Babenhausen
Göppel
1. Bürgermeister