3. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das Gebiet "B 14 - Gewerbegebiet Schöneggweg – Erweiterung West“, im Hauptort Babenhausen, Marktgemeinde Babenhausen
| 1. | Vorstellung und Billigung des aktualisierten Entwurfsplanstandes zum o. g. Bebauungsplan (mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie zugehöriger Begründung) mit Stand vom 24.07.2024 |
| 2. | Beschluss zur weiteren Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB („Öffentliche Auslegung“) sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
Beschluss:
1. Billigung der aktualisierten Entwurfsfassung zum Bebauungsplan "B 14 - Gewerbegebiet Schöneggweg – Erweiterung West“ mit Stand vom 24.07.2024
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 i. V. m. 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfsstand der 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "B14 - Gewerbegebiet Schöneggweg – Erweiterung West“ mit Stand vom 04.07.2018 wurde vom Marktrat bereits mit Sitzung vom 05.08.2020 behandelt.
Durch weitere zwischenzeitlich fertiggestellte Gutachten und entsprechenden behördliche Rückmeldungen zu Auflagen bzw. Genehmigungstatbeständen haben sich weitere maßgebliche Planänderungen, insbesondere in Bezug auf die Themen Wasserrecht und Naturschutz, ergeben.
Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 24.07.2024 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE fortgeschriebenen Entwurfsplanstand (Planzeichnung und Festsetzungen durch Text mit Begründung) und Umweltbericht zum oben genannten Bebauungsplan mit Stand vom 24.07.2024.
Der als Anlage beigefügte aktualisierte Entwurfsplanstand vom 24.07.2024 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Verfahrensbeschluss
Der Marktrat Babenhausen beschließt für den oben genannten Bebauungsplan die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (die Planungsunterlagen werden zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und im Rathaus Babenhausen für die Dauer eines Monats vorgehalten) sowie die gleichzeitige weitere Beteiligung und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls für die Dauer eines Monats.
Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.
Hinweise:
Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wird ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der jeweilige räumliche Geltungsbereich kann sich abweichend vom ursprünglich gefassten Aufstellungsbeschluss im Verlaufe des Verfahrens ändern.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Tektur Neubau eines Lagerbunkers für Holzmaterialien
Bauort: Gewerbering 50, Fl.Nr. 4469, 4470, Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:
| - | Überbauung der festgesetzten Baugrenze |
| - | Überbauung der festgesetzten Grünfläche |
| - | Verzicht auf das schalltechnische Gutachten |
| - | Überschreitung der Traufhöhe um 34 cm |
Mit 18 : 1 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Änderungsanzeige
Bauort: Memminger Straße 10, 87727 Babenhausen, Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 4208
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Einhaltung des Sichtdreiecks muss gewährleistet und nachgewiesen sein.
Mit 19 : 1 Stimmen abgelehnt.
Bauvorhaben: Neubau Verwaltung, Montage- und Lagerhalle
Bauort: Gewerbering 2, 87727 Babenhausen
Gemarkung: Babenhausen, Fl.Nr. 4513
Beschluss:
Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Den notwendigen Befreiungen wird zugestimmt.
Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.
Bauvorhaben: Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage und einer Gartenhütte
Bauort: Allmannshornweg 39, Fl.Nr.4032/1 der Gemarkung Babenhausen
Beschluss:
Folgenden Befreiungen zur Errichtung einer Garage und einer Gartenhütte wird zugestimmt:
| - | Überschreitung der Baugrenze mit der Garage zur Straße hin nach Süden |
| - | Garage mit Flachdach anstelle Satteldach |
| - | Überschreitung der Baugrenze mit der Gartenhütte nach Norden |
| - | Gartenhütte mit einem Flachdach anstelle Satteldach |
| - | Überbauung des festgesetzten Grünstreifens/Randeingrünung mit der Gartenhütte |
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Babenhausen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Babenhausen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.
Sonstiges
Beschluss:
Der Hochwasserschutz an den Gewässern III. Ordnung ist weiter zu verfolgen und entsprechende Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.
Das integrale Hochwasser- und Rückhaltekonzept für Gewässer III. Ordnung des Büros Kling Consult vom März 2023 ist Grundlage für die weiteren konkreten Planungen und Schritte.
Mit den benachbarten Kommunen ist Kontakt aufzunehmen und mögliche Maßnahmen abzustimmen.
Mit 20 : 0 Stimmen angenommen.