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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 9/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Rasenmäher & Co. – Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Mittagsruhe mehr.

Für einige besonders laute Geräte gilt jedoch noch immer, dass sie in Wohngebieten nicht zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr benutzt werden dürfen. Welche Geräte als besonders laut gelten, ist in § 7 Absatz 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) festgelegt: Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider.

Beachtet werden müssen auch die Regelungen für Nachtruhezeiten. Die oben genannten Geräte dürfen morgens erst ab 9:00 Uhr und abends nur bis 17:00 Uhr benutzt werden.

Für andere lärmerzeugende Geräte und Maschinen, wie z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Motorkettensägen, Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger, Gartenhäcksler oder Kehrmaschinen gilt, dass sie nur von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr am Abend benutzt werden dürfen.

An Sonn- und Feiertagen dürfen lärmerzeugende Geräte und Maschinen grundsätzlich den ganzen Tag über nicht benutzt werden.