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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Babenhausen
Ausgabe 9/2025
Neues aus dem Marktgemeinderat
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Kurzbericht aus dem Marktrat

3. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg"

1.

Behandlung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen TÖB gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand vom 24.07.2024 („Abwägung“)

2.

Vorstellung und Billigung der fortgeschriebenen Entwurfsfassung (Entwurf – 2) mit Stand vom 25.06.2025

3.

Verfahrensbeschluss zur Erneuten Öffentlichen Auslegung (Beteiligung) nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur gleichzeitigen weiteren Anhörung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jedoch jeweils nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Unterlagen

Beschluss:

1. Abwägungsbeschluss

Das Ergebnis der Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurfsstand der 3. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg" mit Stand vom 24.07.2024 wurde vom Marktrat mit Sitzung vom 25.06.2025 behandelt. Das Ergebnis mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen ist als Anlage beigefügt.

2. Billigung der fortgeschriebenen Entwurfsfassung (Entwurf – 2) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes " B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg " mit Stand vom 25.06.2025

Der Marktrat Babenhausen billigt mit Sitzung vom 25.06.2025 den vom Planungsbüro DAURER + HASSE erstellten fortgeschriebenen Entwurfsstand (Entwurf – 2: Planzeichnung, Festsetzungen durch Text mit Begründung und Umweltbericht) zur genannten 3. Bebauungsplan-Änderung "B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg" mit Stand vom 25.06.2025.

Der als Anlage beigefügte Entwurfsstand (Entwurf – 2) mit Stand vom 25.06.2025 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Weiterer Verfahrensbeschluss

Der Marktrat Babenhausen beschließt für die 3. Änderung des Bebauungsplanes " B 14 – Gewerbegebiet Schöneggweg " die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (die Planungsunterlagen werden im Internet veröffentlicht und zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus Babenhausen vorgehalten) sowie die gleichzeitige erneute Beteiligung und Anhörung der inhaltlich berührten Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils für die Dauer eines Monats.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.

Diese sind im Einzelnen:

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Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet (Immissionsorte hinzugefügt, die Kontingenterhöhung zurückgenommen und ein „unkontingentiertes“ Teilgebiet aufgenommen) und in die Unterlagen eingearbeitet.

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Die Unzulässigkeit von unbeschichteten Kupfer-, Zink-, und Bleideckungen von Gewerbedächern wurde in die Festsetzungen mit aufgenommen.

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In die Unterlagen wurden diverse Hinweise z. B. zur Niederschlagswasserbehandlung, soweit sie noch nicht vorhanden waren, ergänzt.

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In den Unterlagen wird die von der Regierung von Schwaben (Höhere Landesplanungsbehörde) geforderte Ausführung zu den Potentialflächen und dem konkreten Gewerbeflächenbedarf laut „Auslegungshilfe“ ergänzt.

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In der Begründung wurde das Kapitel „Maßnahmen zum Klimaschutz“ ergänzt.

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Anpassung der Plandarstellung im Bereich der Fl.-Nr. 4434/2 (keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern private Gewerbefläche)

Dieser Verfahrensschritt wird wiederum vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Hinweise:

Dieser Beschluss bzw. die Frist und Form der beschlossenen Beteiligungsschritte nach BauGB sind gemäß BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung zur Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt. Es wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Dieser ist in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Vorabbeteiligung des Marktes Babenhausen am ungedeckten Bedarf des Verwaltungshaushalts der VG Babenhausen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Beschluss:

Um den im Vergleich zu den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft höheren Verwaltungsaufwand abzugelten, übernimmt der Markt Babenhausen vorab 11 % von dem ungedeckten Bedarf des Verwaltungshaushalts der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen, so dass nur 89 % auf die Mitgliedsgemeinden einschließlich Markt Babenhausen umzulegen sind. Diese Regelung gilt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Der Marktgemeinderat behält sich eine Änderung dieses Beschlusses vor für den Fall, dass sich größere Veränderungen im Personalstand der VG bzw. in den besonderen Personalanteilen ergeben.

Mit 17 : 2 Stimmen angenommen.

Anfrage zur Einrichtung von zeitlich begrenzten Parkflächen in der Kirchstraße in Klosterbeuren

Beschluss:

Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, zunächst die Anwohner anzuschreiben und auf die Park-/Verkehrssituation hinzuweisen. Des Weiteren solle eine Verkehrsschau terminiert werden. Im Anschluss werde sich der Marktgemeinderat nochmals mit der Problematik befassen.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.

Bauvorhaben: Dachgeschossausbau eines Mehrfamilienhauses und Aufstockung einer bestehenden Garage

Bauort: Vater-Reichenberger-Straße, Fl.Nr. 468/49 Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Dem Bauantrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Mit 18 : 0 Stimmen angenommen.

Einziehung nach Art. 8 BayStrWG des öffenlich-beschränkten Fußweges Fl.Nr. 93/2 Gemarkung Babenhausen

Beschluss:

Der beschränkt öffentliche Weg, Fl.Nr. 93/2, „Am Frauenhaus“, mit einer Länge von 55 m, beginnt bei SO-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 93 und endet bei NO-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 91, wird eingezogen. Baulastträger: Markt Babenhausen

Die Einziehung des Weges darf erst drei Monate nach der ortsüblichen Bekanntmachung über die Absicht den Weg einzuziehen, verfügt werden.

Mit 19 : 0 Stimmen angenommen.