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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Illertissen
Ausgabe 35/2022
Vereine und Verbände
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25-jähriges Bestehen der Ambulanten Hospizgruppe

Die Menschen in Illertissen, Altenstadt, Senden, Weißenhorn, Pfaffenhofen, Roggenburg, sowie umliegenden Gemeinden werden durch die intensive Hospizarbeit gut versorgt. Im stationären Bereich durch das Benild-Hospiz und in der ambulanten Arbeit durch das SAPV-Team in Weißenhorn und die Ambulante Hospizgruppe in Illertissen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seinen Angehörigen, Nahestehenden und Hinterbliebenen. Zu den häufig geäußerten Wünschen gehört der Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Dies zu ermöglichen, ist eine der wesentlichen Aufgaben der ambulanten Hospizgruppe Illertissen und der dort tätigen ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen. Die hauptamtlichen Koordinationskräfte mit N. Müller, S. Gessel und K. Klahold, die die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützen und begleiten, haben zugleich wesentliche Aufgaben in der Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen und der Organisation eines Versorgungsnetzwerkes, das mit seinen palliativmedizinischen, palliativpflegerischen, psychosozialen und spirituellen Angeboten dem ganzheitlichen Ansatz der Hospizidee Rechnung trägt. Aktuell sind von 47 Ehrenamtlichen Hospizbegleitern 20 aktiv in der Begleitung von Schwerstkranken und deren Hinterbliebenen in der Trauerarbeit. weitere 12 Ehrenamtliche engagieren sich im Benild-Hospiz.

Im November beginnt wieder ein neuer Ausbildungskurs für Ehrenamtliche Hospizbegleiter mit insgesamt 120 Stunden plus 20 Stunden Praktikum. Die maximale Anzahl der Teilnehmer*innen ist auf 12 begrenzt und die Kursgebühren werden von der Hospizgruppe getragen. Anmeldungen sind derzeit noch unter koordinatorin@hospiz-illertissen.de oder Telefonnummer 07303-159595 möglich.

Ambulante Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte sowie für Sachkosten eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die dadurch nicht gedeckten Kosten des ambulanten Hospizdienstes erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.