Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter der Rathaus-Verwaltung, des Hausservices und des Bauhofs sowie das Team der Verwaltunsgemeinschaft Schwanfeld wünschen Ihnen ein gutes und vor allen Dingen gesundes neues Jahr 2024.
Das Jahr 2023 war ein arbeitsintensives Jahr, auch 2024 werden wir viel entscheiden und vieles auf den Weg bringen müssen. Fördergelder wurden eingefroren, Kommunen sind systemisch unterfinanziert und es wird zukünftig noch mehr auf die Städte und Gemeinden delegiert werden.
Insbesondere der Betreuungs- und Bildungsauftrag als Plfichtaufgabe der Kommunen wird uns stark belasten. Nachfolgend eine E-Mail der Caritas in Auszügen:
Erfreulicherweise hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bereits am 06.12.2023 im 532. Newsletter den Basiswert für die Förderabschläge vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 bekannt gegeben.
Nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG wird dieser jährlich durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Staatsministerium) unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten berechnet. Dabei werden bei der Festsetzung des Basiswertes nach § 20 AVBayKiBiG die Entwicklungen der Tarife nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) berücksichtigt.
Es bleibt unerfreulicherweise aber festzuhalten, dass der nun für das Jahr 2024 veröffentlichte Basiswert in Höhe von 1.449,71 € hinter den Tarifsteigerungen zum 01.03.2024 um circa 4 % zurückbleibt, also nicht die Entwicklungen zu 100 % abbildet, obwohl diese seit geraumer Zeit bekannt sind.
Warum das Staatsministerium diesen Weg wählt, obwohl es seit Jahren selbst formuliert, dass das Kindertageseinrichtungssystem eine nicht unerhebliche Finanzierungslücke aufweist, ist eigentlich nicht nachzuvollziehen. Es sei denn, man lässt sich auf argumentative Spitzfindigkeiten ein:
Verzeihen Sie die Formulierung: „Woher nehmen, wenn nicht stehlen?“ Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, die nicht gedeckten Personalkosten aufzufangen:
14.01.2024/LK