Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Schwanfeld folgende Änderungssatzung:
Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Schwanfeld vom 06.12.2022 (Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld Nr. 12 vom 22.12.2022), zuletzt geändert mit Satzung vom 11.12.2024 (Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld Nr. 26 vom 19.12.2024) wird wie folgt geändert:
§ 5 – Bestattungsgebühren
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt pro angefangenem Benutzungstag 187,00 €
§ 6 – Sonstige Gebühren
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Für alle im Zusammenhang mit einer Bestattung anfallenden Verwaltungstätigkeiten wird eine Gebühr von 18,00 € erhoben.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.