| Landwirtschaftlicher Wegebau: Antrag der Jagdgenossenschaft auf Kostenbeteiligung |
Sachverhalt:
Die Jagdgenossenschaft teilt mit Schreiben vom 20.03.2024 mit, dass sie den geschotterten Feldweg am Tennach, Fl.Nr. 1642 auf eine Länge von 480 m Instand setzen möchte. Es liegt ein Angebot in Höhe von 14.007,49 € vor. Da es sich um einen gemeindlichen Weg handelt, bittet die Jagdgenossenschaft die Gemeinde um Zustimmung zur Ausführung der Maßnahme und um Kostenbeteiligung.
Beschluss:
Mit dem Vorhaben der Jagdgenossenschaft, den Feldweg am Tennach, Fl.Nr. 1642, in Schotterbauweise wiederherzurichten, besteht Einverständnis. Die Jagdgenossenschaft wird ermächtigt, die Arbeiten nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde auszuführen. Das Gremium stimmt zu, sich an den Kosten in Höhe von 14.007,49 € mit einem Anteil von 50 Prozent zu beteiligen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
| Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer L-Steinmauer auf der Flur-Nr. 1926/3, Bismarckstraße, Gem. Schwanfeld |
Sachverhalt:
In der Verwaltung ist ein Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer L-Steinmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1926/3, Bismarckstraße 24, Gem. Schwanfeld, eingegangen. Die Höhe der beantragten Stützmauer beträgt 1,20 m. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nord Westlicher Teil“. Gemäß Bebauungsplan sind Stützmauern über 0,80 m Höhe untersagt, daher ist eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich.
Der Gemeinderat hat im Jahr 2023 in einem ähnlichen Fall im Bereich der Bismarckstraße einer Befreiung zugestimmt (Stützmauer mit L-Steinen bis zu einer Höhe von 1,95 m). Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung hier ebenfalls erteilt werden.
Beschluss:
Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Nord Westlicher Teil“ hinsichtlich der Errichtung einer L-Steinmauer auf der Fl.Nr. 1926/3, Bismarckstraße, Gem. Schwanfeld entlang der Fl.-Nr. 1926/4 mit einer Höhe von 1,20 m wird erteilt.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0
| Bedarfsverkehr callheinz des Landkreises Schweinfurt |
Die Geschäftsstelleinleitung der VG Schwanfeld, Frau Susanne Vierheilig, teilt mit, dass der Vorschlag des Gremiums, einen weiteren virtuellen Haltepunkt im Wohngebiet Röthen an der Kreuzung Röthenweg/Schillerstr. zu berücksichtigen, an das Landratsamt Schweinfurt weitergeleitet hat. Diesem Vorschlag wurde seitens des LRA nicht entsprochen, da die Entfernung zur nächsten Haltestelle nicht mehr als 450 m betragen.
Zur Kenntnis genommen
| LED Straßenlaternen an dunklen Ecken im Gemeindegebiet Schwanfeld |
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nicht ausgeleuchtete Stelle, Treppe Wipfelderstr./Reiterswiese, ein Angebot für eine LED-Solarstraßenleuchte einzuholen. Die Montage einer mit strombetriebenen Straßenlaterne war im Zuge der Umstellung auf LED nicht möglich, da an dieser Stelle keine Stromzuleitung verlegt ist.
Zur Kenntnis genommen
| Neugestaltung der OD ST2270 |
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Planunterlagen, zur Einsicht, im Bürgerzentrum aushängen und auch auf der Homepage veröffentlicht sind. Die Kosten für die Sanierung und Neugestaltung der Hauptstraße werden von verschiedenen Beteiligten, wie z. B. Amt für Ländliche Entwicklung, dem Staatlichen Bauamt, der Gemeinde usw. getragen. Die Grundstückseigentümer Anlieger wurden mit einem persönlichen Schreiben zur Bürgerversammlung eingeladen.
Zur Kenntnis genommen
| Neugestaltung des Adenauerplatzes |
Zur Kenntnis genommen
| Realsteuern: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Schwanfeld |
Sachvortrag
Das Landratsamt Schweinfurt hat in seiner Stellungnahme zum Haushalt 2023 dringend angeraten über ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu einer Verbesserung der Ertragssituation des Verwaltungshaushalts zu gelangen (siehe hierzu TOP 2 der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2023).
Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen (Art. 62 GO).
Zur Erwirtschaftung einer ausreichenden Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt hat die Gemeinde keine andere Wahl als Ausgaben zu vermindern und gleichzeitig sämtliche Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Eine deutliche Anhebung der Realsteuerhebesätze ist somit unausweichlich
Beschluss:
Nach ausgiebiger Diskussion ist sich das Gremium einig, den Gewerbesteuerhebesatz unverändert bei 350 v.H. zu belassen und den Hebesatz für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B auf 420 v.H. anzuheben.
Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
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| Haushalt 2024 |
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| Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan |
Beschluss:
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 in der Fassung vom 25.04.2024 wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0
| Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu. Im Verwaltungshaushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben 4.577.900,00 € und im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben 4.220.300,00 €. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 6.760.000,00 € festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden auf 420 v. H. und für die Gewerbesteuer auf unverändert 350 v. H. festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0
| Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan |
Beschluss:
Dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0
| Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan |
Beschluss:
Die Finanzplanung 2024 bis 2028 in der vorliegenden Fassung vom 25.04.2024 wird beschlossen.
Einstimmig beschlossen Ja 8 Nein 0
hrentafeln im Gemeindefriedhof
Die Ehrentafeln wurden an der Friedhofsmauer montiert. Spende von der Firma Neuhoff Natursteinwerk GmbH.
Zur Kenntnis genommen
| Neugestaltung Adenauerplatz - Statusbericht |
| - | Die Zaunanlage am Kembach im Bereich des Kindergartens wurde fertiggestellt. |
| - | Die Grünanlage wurde mit Mutterboden aufgefüllt und das Podest für die Sitzgruppe ist fertig gestellt. Der Weg wurde vorbereitet, Ausführung in WPC, es erfolgen keine Pflasterarbeiten. |
| - | Materialkosten Stand 30.04.2024 – 8.300 € |
Es hat sich gezeigt, dass durch die vielen ineinandergreifenden Gewerke eine Vergabe an externe Firmen nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Die schlechte Witterung der letzten Wochen hat die Arbeiten zusätzlich erschwert. Geplant ist, dass die Arbeiten bis Ende Juni abgeschlossen sind.
Zur Kenntnis genommen
Die Buchsbaumbepflanzung auf einer Grünfläche in der Haupstraße war vom Buchsbaumzünsler befallen. Alle Stöcke mussten entsorgt werden. Die frei gewordene Fläche wird in den nächsten Wochen als „Musterfläche“ für die Begrünung der Randbereiche in der Hauptstraße hergerichtet. Der Weg zum Bildstock wird erneuert.