Titel Logo
Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Überwuchs von Hecken, Bäumen und Sträuchern in den öffentlichen Verkehrsraum

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit darf es nicht zu Behinderungen durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken von privaten Grundstücken an öffentlichen Straßen, Fuß- und Rad- und Feldwegen kommen. Auch die Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen können durch diesen Überwuchs beeinträchtigt werden. Zu Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Beachtung des nachfolgenden Lichtraumprofils und appellieren an Ihr Verständnis, um Schäden sowie Unfälle zu vermeiden.

 

 

Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung von verkehrsgefährdenden Situationen sind auch während dem 01. März bis zum 30. September erlaubt.

Hinweis zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 10.10.2017

Maximilian Hertlein
Erster Bürgermeister