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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Neubau Feuerwehrgerätehaus SchwanfeldAnhebung der Fördersätze mit Wirkung 01. Juli 2023

Anhebung der Fördersätze mit Wirkung 01. Juli 2023

Mit Wirkung zum 1.Juli 2023 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Förderfestbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern und der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten angehoben.

Die neuen Förderfestbeträge sind in der Anlage 1 für Feuerwehrhäuser und in der Anlage 2 für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte ersichtlich.

Maßgeblich für die Anwendung der Förderfestbeträge ist das Datum des Bewilligungsbescheids der jeweiligen Bezirksregierung.

Nachfolgend Auszüge aus den Anlagen 1 und 2 aus den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens, die für den Neubau des FWGH Schwanfeld relevant sind:

Höhe der Festbeträge für Feuerwehrhäuser

Feuerwehrhäuser nach DIN 14092 Basisfestbetrag

Erhöhter Festbetrag in RmbH (Raum mit besonderem Handlungsbedarf)

Bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch

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Neubau eines Feuerwehrhauses

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Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses in ein zu diesem Zweck erworbenes Gebäude je notwendigem Stellplatz

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für den 1. und 2. Stellplatz je 121.000 € RmbH 127.000 €

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für den 3. bis 5. Stellplatz je 149.600 € RmbH 157.000 €

Technische Ausstattung in Schlauchtürmen und Geräteausstattung für die Schlauchpflege

Vollautomatische Kompaktanlage (Anlage zum Waschen, Prüfen und Wickeln von Druckschläuchen nach DIN 14811) 28.340 € RmbH 29.770 €

Die Planunterlagen für der Genehmigungsplanung – ein wichtiger Baustein bei der Antragstellung auf Förderung – werden aktuell erstellt. Die Gemeinde Schwanfeld wird also bei der Antragstellung für das neue Feuerwehrhaus mit vier Stellplätzen und der vollautomatischen Kompaktanlage für die Schlauchpflege von der Erhöhung der Fördersätze profitieren.

KK 2023_14/LK