Der abgetragene Mutterboden vom Gelände des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses wird ausschließlich an Schwanfelder Landwirte mit entsprechenden Ackerflächen in der Gemarkung Schwanfeld abgegeben und ausgeliefert.
Die Gemeinde Schwanfeld übernimmt das Aufladen sowie die Verteilung auf den jeweiligen Ackerflächen. Die Transportkosten werden zu 50 % von der Gemeinde Schwanfeld und zu 50 % von den jeweiligen Landwirten bzw. Erwerbern getragen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine genauen Angaben über die Höhe der Transportkosten erfolgen.
Der vorhandene Boden eignet sich nur zur Bodenverbesserung von Ackerflächen. Der Oberboden wurde von einem Geologen beprobt und als unbedenklich eingestuft. Die entsprechenden Nachweise liegen der Gemeinde vor.
Die Mindestabgabemenge beträgt 10 m³.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, den 17.07.2025, beim Bauamt der VG Schwanfeld Herrn Schebler (Tel.: 09384/9730-32, E-Mail: harald.schebler@vg-schwanfeld.de) und geben dabei die gewünschte Menge, die Flurnummer und die geplante Verwendung an. Eventuell anzeigepflichtige Aufschüttungen werden Ihnen vom Bauamt der VG Schwanfeld bei Interesse bzw. Anmeldung näher erläutert.