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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Flurneuordnung Zeuzleben 3

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Gz. LD-B – A 7566 - 2599

Schlussfeststellung

Das Verfahren Zeuzleben 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3 sind abgeschlos-sen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfecht-bar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 15.07.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Würzburg, 24.06.2024
gez. Jürgen Eisentraut
Behördenleiter