Der Gemeinderat Schwanfeld hat in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Ausweisung von Flächen zur Wohnbebauung beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebietes „An der Alten Brauerei“ geschaffen werden. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen.
Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Flächennutzungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.schwanfeld.de Rubrik: „Geplante Maßnahmen“.