Gebietsfestlegung An der Alten Brauerei
Der Gemeinderat Schwanfeld hat in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Alten Brauerei“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum geschaffen werden, um der stetigen Nachfrage nach Wohnraum entsprechen zu können.
Geltungsbereich (Lageplan)
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke der Gemarkung Schwanfeld: Flurstücke 241 (Alte Brauerei Teilfläche), 260, 261, 262, 256 (Schulstraße, Teilfläche) sowie jeweils Teilflächen von Flur-Nrn. 275 und 263.
Der Umgriff des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen.
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.schwanfeld.de Rubrik: „Geplante Maßnahmen“.