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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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AMTLICHER TEIL

Gebietsfestlegung An der Alten Brauerei

Der Gemeinderat Schwanfeld hat in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Alten Brauerei“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum geschaffen werden, um der stetigen Nachfrage nach Wohnraum entsprechen zu können.

Geltungsbereich (Lageplan)

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke der Gemarkung Schwanfeld: Flurstücke 241 (Alte Brauerei Teilfläche), 260, 261, 262, 256 (Schulstraße, Teilfläche) sowie jeweils Teilflächen von Flur-Nrn. 275 und 263.

Der Umgriff des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist aus nachfolgender Plandarstellung zu entnehmen.

Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,78 ha

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.schwanfeld.de Rubrik: „Geplante Maßnahmen“.

Schwanfeld, 12.07.2024
Gemeinde Schwanfeld
Thomas Lintl
Dritter Bürgermeister