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Kembachkurier - Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Auszug aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.06.2024

2.1 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Schwimmbeckens auf der Flur-Nr. 880/1, Wengertspfad, Gem. Schwanfeld

Beschluss:

Das Gremium stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Schwimmbeckens auf der Fl.Nr. 880/1, Wengertspfad 8, Gem. Schwanfeld zu.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

2.2 Bauantrag zum Umbau einer Scheune zum Einfamilienwohnhaus auf der Fl.Nr. 229, Gem. Schwanfeld, Wipfelder Straße

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienwohnhaus auf der Fl.Nr. 229, Gem. Schwanfeld, Wipfelder Straße 25, wird erteilt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

3. Bauleitplanverfahren

3.1 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "An der Alten Brauerei"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Brauerei“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Der Vorhabensträger hat mitgeteilt, dass die planerische Weiterentwicklung des Geländes im direkten Umgriff um die „Alte Brauerei“ nach § 34 BauGB weiterverfolgt werde, da die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Vorhabensträger beantragt daher, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss vom 22.11.2022 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den neuen Geltungsbereich, ohne das Areal um die „Alte Brauerei“ zu fassen. Der Name des Bebauungsplans soll neu „An der Alten Brauerei“ lauten.

Dem Gremium wurde der Plan mit dem neuen Geltungsbereich für den Bebauungsplan „An der Alten Brauerei“ sowie den Umgriff der 5. Änderung des Flächennutzungsplans übermittelt.

Der Flächennutzungsplan soll weiterhin im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

3.1.1 Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans "Alte Brauerei"

Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Beschluss vom 22.11.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Brauerei“ und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren aufzuheben.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

3.1.2 Aufstellungs- und Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB für das Plangebiet "An der Alten Brauerei"

Beschluss

Das Gremium beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „An der alten Brauerei“ mit dem im Sachvortrag beschriebenen sowie im Lageplan dargestellten Geltungsbereich sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem im Lageplan dargestellten Geltungsbereich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

3.2 Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB an Bauleitplanverfahren: 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Prosselsheim

Beschluss:

Belange der Gemeinde Schwanfeld werden durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Prosselsheim nicht berührt, so dass keine Stellungnahme abgegeben wird.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

3.3 Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauG an Bauleitplanverfahren: Aufstellung des Bebauungsplans "Zum Marienhof" der Gemeinde Prosselsheim, Ortsteil Püssensheim

Beschluss:

Belange der Gemeinde Schwanfeld werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Zum Marienhof“ der Gemeinde Prosselsheim für den Gemeindeteil Püssensheim nicht berührt, so dass keine Stellungnahme abgegeben wird.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4. Gemeindeeigene Gebäude und Museen: Anpassung der Gebühren und der Benutzungsordnung

4.1 Bürgerzentrum

 — Bisherige Gebühren/Neue Gebühren

Nutzung durch Schwanfelder Vereine kostenfrei kostenfrei

Private Anmietung  —  100,00 €/130,00 €

Trauerfreier  —  80,00 €/130,00 €

Teilnutzung für Aufbau/Aufräumen pro Tag  —  0,00 €/20,00 €

gewerbliche Nutzung Tagessatz  —  150,00 €/200,00 €

gewerbliche Nutzung Stundensatz  —  0,00 €/25,00 €

Bearbeitungspauschale Auswärtige Nutzer  —  0,00 €/30,00 €

Nutzung der Technik

(Medienwand/Lautsprecheranlage)  —  0,00 €/10,00 €

Nutzung Klavier  —  0,00 €/5,00 €

Nutzung Stehtische pro Tisch o. Husse  —  0,00 €/2,00 €

Kaution Transponder  —  0,00 €/25,00 €

Beschluss:

Das Gremium beschließt die Gebührenordnung für das Bürgerzentrum mit Wirkung zum 01.08.2024, wie oben dargestellt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4.1.1 Bürgerzentrum - Benutzungsordnung

Benutzungsordnung für das Bürgerzentrum Schwanfeld

Das Bürgerzentrum wird nach Beschluss des Gemeinderates vom 25.06.2024 für eine Nutzung für private Feiern und Nutzung durch örtliche Firmen und Vereine zu folgenden Voraussetzungen und Bedingungen zur Verfügung gestellt:

1.

Eine Nutzung ist für Trauerfeiern, Hochzeitsjubiläen, Kommunionfeiern und Geburtstagsfeiern (ab 25. Geburtstag) möglich. Nicht möglich ist eine Nutzung für Polterabende und Jugendveranstaltungen ohne Verein bzw. ohne Organisation.

2.

Es sind ausschließlich die Parkplätze an der Verbandsschule zu nutzen.

3.

Der Antrag auf Benutzung ist schriftlich mit allen erforderlichen Angaben zu stellen und im Rathaus abzugeben. Gemeindliche Belange – sei es auch kurzfristig – haben Vorrang vor anderen Nutzungen.

4.

Vor und nach der Nutzung findet eine Übergabe und Abnahme durch einen Mitarbeiter der Gemeinde mit Anfertigung eines Protokolls statt. Der Nutzer übergibt besenrein. Die Reinigung wird durch die Gemeinde vorgenommen.

5.

In der Küche ist nur die Zubereitung von kleinen Speisen (Erwärmung) möglich. Das Geschirr der Küche kann benutzt werden und muss gespült wieder gemäß den Vorgaben aufgeräumt werden. Der Müll ist vom Nutzer privat zu entsorgen. Schäden von z. B. Gläsern und Geschirr sind anzuzeigen.

6.

Eine Nutzung ist nur bis 01.00 Uhr nachts wegen Einhaltung der Nachtruhe möglich.

7.

Der Nutzer haftet für alle Schäden, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

8.

Das Herrichten des Saales am Vortag ist nur möglich, sofern das Bürgerzentrum am Vortag der beantragten Nutzung nicht anderweitig belegt ist.

9.

Eine private Haftpflichtversicherung des Antragstellers muss vorhanden sein.

10.

Der Auf- und Abbau erfolgt generell durch den Nutzer.

11.

Den Vorgaben des Gemeindepersonals ist Folge zu leisten.

12.

Die Gebühren für die Nutzung des Bürgerzentrums regelt die vom Gemeinderat am 25.06.2024 beschlossene Gebührenordnung. Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung 01.08.2024 in Kraft.

13.

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung 01.08.2024 in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung in der oben dargestellten Form mit Wirkung vom 01.08.2024.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4.2 Bandkeramikmuseum

Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Eintrittspreise ergeben sich aus den erhöhten Energiekosten sowie des erhöhten Aufwands der Reinigung nach Führungen.

Eintrittspreise Bandkeramikmuseum

Aktuell

Neu

Erwachsene pro Person

2,50 €

4,00 €

Kinder 4 bis 6 Jahre

frei

1,50 €

Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre

1,50 €

3,00 €

Schüler/Studenten

2,00 €

3,00 €

Menschen mit Handicap/Senioren

2,00 €

3,00 €

Begleitperson

frei

frei

Familienkarte

6,50 €

k. A.

Führungen (Preis zusätzlich zum Eintritt zu entrichten)

Erwachsene bis 25 Personen

15,00 €

25,00 €

Kind-/Jugendgruppe

10,00 €

20,00 €

Beschluss:

Das Gremium beschließt die Einheitspreise für das Bandkeramikmuseum wie oben dargestellt mit Wirkung zum 01.08.2024.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4.3 Grillplatz am Obereisenheimer Berg

Grillplatz

Aktuell

Neu

Benutzungsgebühr Privatpersonen

30,00 €

30,00 €

pro Tag

Die Kaution beträgt 100,00 €

Beschluss:

Das Gremium beschließt eine Benutzungsgebühr für den Grillplatz für Privatpersonen von 30,00 € pro Tag. Schwanfelder Vereine können den Grillplatz kostenfrei nutzen. Es wird eine Kaution von 100,00 € erhoben.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4.3.1 Zelten am Obereisenheimer Berg

Es ist darüber zu entscheiden, inwieweit der Beschluss – Zelten am Obereisenheimer Berg – aufrecht erhalten bleibt.

Beschluss:

Der Beschluss vom 12.11.2013 wird bestätigt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

4.4 Gewölbekeller (Nederanwesen)

Bislang war es möglich, dass Ehrenamtliche den Gewölbekeller für private Feiern nutzen konnten. (GR-Beschlüsse vom 08.06.2010 und 11.10.2011). Die Bürgermeisterin rät davon ab, diese Nutzung aufrecht zu erhalten, da der Zugang zum Gewölbekeller über die steile Steintreppe aus ihrer Sicht zu gefährlich sei.

Das Gremium möchte die Nutzung des Nederkellers für Privatpersonen und Ehrenamtlichen beibehalten. Die Nutzungsgebühr wird an der Nutzungsgebühr des Bürgerzentrums angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat legt für die Privatnutzung des Nederkellers eine Gebühr von 130,00 € fest.

Ehrenamtlichen und Vereinen wird auf Antrag der Nederkeller kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0

5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Vom Landschaftspflegeverband Landkreis Schweinfurt e. V. wurde ein Finanzierungsplan für die Kopfweidenpflege vorgelegt. Das Gremium stimmte dem Finanzierungsplan und die ermittelte Eigenbeteiligung für die Kopfweidenpflege zu.

Zur Kenntnis genommen

6. Informationen der 1. Vorsitzenden

6.1 Planungsstand zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses und zum Neubau des Bauhofes

6.1.1 Neubau des Bauhofes

Die Aktennotiz zum Bauherren Jour Fixe vom 18.06.2024 wurde dem Gemeinderat mit der Einladung zur Verfügung gestellt.

Gegenstand der Besprechung war die Klärung der Reduzierung des Neubaus Bauhof. Der Bauhof erhält zunächst eine Stahlhalle mit brandschutztechnischer Ausstattung. Für die trockene Unterbringung der Bauhofgeräte wird eine rechteckige Halle mit Standardfeldern errichtet. Die Lücke zwischen Bauhof und Feuerwehr, Sozialtrakt Bauhof, wird zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen. Die Stützmauer wird gerade durchgezogen. Die Kosten für die Stahlhalle (inkl. brandschutztechnischer Ausrüstung, Sektionaltore sowie aller Tiefbauarbeiten) betragen ca. 1,5 Mio. Euro. Die Einsparung liegt bei ca. 1,6 Mio. Euro. Im Obergeschoss der Halle sollen durch die Errichtung von Trockenbauwänden sowohl für den Wasserwart als auch für den Bauhof entsprechende Abstell-/Lagerflächen geschaffen werden. Das derzeitige Provisorium mit Unterbringung des Bauhofpersonals in der Kläranlage bleibt bestehen.

Der Beginn der Bodenverbesserungsarbeiten muss forciert werden. Die Sondierungsarbeiten müssen abgeschlossen werden, um dann schnellstmöglich die Vergabe der Gewerke vorantreiben zu können.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Der Förderbescheid muss vorliegen, dieser kann nur mit einem vom Landratsamt genehmigten Haushalt vorgelegt werden.

Diese Einsparungen allein sind nicht ausreichend zur Erlangung eines genehmigten Haushaltes.

Zur Kenntnis genommen

6.1.2 TLF4000 Einstellung im "alten Feuerwehrgerätehaus" am Adenauerplatz

Das Feuerwehrfahrzeug des Landkreises, TLF4000, soll in der Gemeinde Schwanfeld stationiert werden. Diese Stationierung hilft der Gemeinde insofern, als dass keine weitere Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges durch die Gemeinde erfolgen muss.

Es sind einige Umbaumaßnahmen notwendig, um dieses Fahrzeug im „alten Feuerwehrhaus“ unterbringen zu können. Der Abbruch des derzeitigen Damenumkleideraumes und die Schaffung neuer Lagerflächen für Gerätschaften, die nicht ständig im Einsatz sind, sind notwendig.

Zu diesem Zweck wird der Feuerwehr das Obergeschoss der Kinderkrippe mit einer Fläche von ca. 100 m² zur Verfügung gestellt. Das OG ist leer und trocken.

Des Weiteren wurde besprochen, dass die Feuerwehrzufahrt am Adenauerplatz mit einem herausnehmbaren Absperrpfosten und einer 5 m langen Plastikkette abgesperrt werden soll.

Zur Kenntnis genommen

6.2 OD ST2270; Kreisverkehr Richtung Dipbach

Von Gemeinderat Michael Seuling wurde dankenswerter Weise eine mögliche Kreisverkehrsanlage ausgearbeitet. Diese mögliche Planung wurde an das Staatliche Bauamt weitergeleitet.

Hier ein Auszug aus der Nachricht des Staatlichen Bauamtes, die die Gemeinde Schwanfeld erhalten hat:

Betreff: Re: St 2270/OD Schwanfeld - Kreisverkehr Richtung Dipach

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Krein,

gerne möchte ich auf die E-Mail vom 06.05.24 noch meine Rückmeldung zu dem angesprochenen Kreisverkehr an der bestehenden Einmündung Schutzbarstraße/Hauptstraße (St 2270) in Schwanfeld geben.

Seitens des Staatlichen Bauamtes wird kein Erfordernis gesehen, den bestehenden Knotenpunkt zu einem

Kreisverkehr umzubauen. Kreisverkehre kommen regelmäßig an Knotenpunkten zum Einsatz, an denen ein Verkehrssicherheits- oder Leistungsfähigkeitsdefizit vorliegt.

Beides ist uns an dieser Stelle nicht bekannt. Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Kreisverkehr auf Kosten der Gemeinde Schwanfeld gebaut wird.

Für die Zufahrt zum geplanten Sondergebiet von der Hauptstraße aus, wurde 2022 mitgeteilt, dass in der momentan als Sperrfläche abmarkierten Fläche des vorhandenen Linksabbiegers Möglichkeit besteht, einen kurzen Aufstellbereich für die aus der Ortschaft in die künftige Feuerwehrwache abbiegenden Fahrzeuge einzurichten. Damit ist ein sicheres Abbiegen möglich.

Zum Thema „Abbremshilfe“

Grundsätzlich ist es möglich Fahrbahnteiler als sog. Mittelinsel am Ortseingang zu errichten, um das Verkehrsgeschehen zu beruhigen und die Geschwindigkeit einfahrender Fahrzeuge zu dämpfen.

Die Kosten wären in solchen Fällen nach Festlegung unseres Ministeriums ebenfalls seitens der Kommune zu tragen.

Gerne können wir uns noch im Rahmen unserer Besprechung am 10.07.24 auch dazu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Bauamt Schweinfurt

Zur Kenntnis genommen

6.3 Windenergieanlagen – finanzielle Beteiligung von Kommunen

Sachverhalt

Zum 01.01.2023 ist der neue § 6 des EEG in Kraft getreten, der eine freiwillige Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 ct/kWh von Anlagenbetreibern an die umliegenden Gemeinden ermöglicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige, einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung. Diese Regelung soll zur Erhöhung der Akzeptanz der Windenergie vor Ort beitragen.

Betroffen sind Gemeinden, die im Umkreis von 2,5 km um die WEA liegen. Die Aufteilung auf die Gemeinden erfolgt anhand des Anteils der Flächen an dem Umkreis von 2,5 km-Radius um die WEA.

Die ÜZ Plus eG, Lülsfeld, die in der Gemeinde Schwanfeld eine Windenergieanlage betreibt, beteiligt sich an der vorgenannten Regelung. Die anteilige Beteiligung der Gemeinde Schwanfeld beträgt 45,79 %; dies entspricht einer jährlichen Zahlung von 5.679 € bei einer durchschnittlichen Jahresstrommenge (seit Inbetriebnahme 2016) von 6.201.320 kWh.

Zur Kenntnis genommen

6.4 Zamm Hockn am Adenauerplatz am Freitag, 21.06.2024

Unentgeltliche Unterstützung:

Veranstaltungstechnik Bauer, Kaninchenzuchtverein, Bäckerei Dietmann

Vergünstigte Unterstützung:

Nah+gut Schliermann Bratwürste, Musikverein Schwanfeld Biertische

Über die Spendenbox sind 784,63 € eingegangen.

Zur Kenntnis genommen

Im Anschluss fand eine nicht öffentliche Sitzung statt.