Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit darf es nicht zu Behinderungen durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken von privaten Grundstücken an öffentlichen Straßen, Fuß- und Rad- und Feldwegen kommen. Auch die Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen können durch diesen Überwuchs beeinträchtigt werden. Zu Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Beachtung des nachfolgenden Lichtraumprofils und appellieren an Ihr Verständnis, um Schäden sowie Unfälle zu vermeiden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung von verkehrsgefährdenden Situationen sind auch während dem 01. März bis zum 30. Septembern erlaubt.
Hinweis zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 10.10.2017
Liebe Grundstückseigentümer/-innen, auch im Hinblick auf den kommenden Jahrmarkt am 16. und 17. August 2025 appellieren wir an Ihr Verständnis die Reinigung der Gehwege und der Ablaufrinnen an Ihren Grundstücken gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen einzuhalten und entsprechenden Unrat/Bewuchs zu entfernen.